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Nachricht vom 29.10.2012    

Betzdorfer CDU gegen Wahlrechtsänderung

In einer Pressemitteilung nimmt die CDU-Fraktion des Betzdorfer Stadtrates Stellung zum Antrag des Beirates für Migration und Integration, der eine Resolution zur Änderung des Wahlrechtes für Nicht EU-Bürger auf kommunaler Ebene zum Inhalt hatte. Es gebe dafür verfassungsrechtliche Bedenken, auch sei der Stadtrat dafür nicht zuständig.

Betzdorf. „Wir sind nicht zuständig“, äußert sich CDU-Fraktionssprecher Werner Hollmann zum jüngsten Vorstoß des Beirates für Integration und Migration. Dieser hatte jüngst eine Resolution beantragt, in der die Einführung des Kommunalwahlrechtes für Migranten aus Drittstaaten gefordert wird (der AK-Kurier berichtete). Für diese Thematik ist tatsächlich nicht der Betzdorfer Stadtrat zuständig, sondern der Landes- und Bundesgesetzgeber.

„Auf beiden Ebenen läuft seit Jahren die Diskussion. Warum sollen wir über etwas entscheiden, wofür wir von der Bevölkerung kein Mandat haben“, fragt sich der CDU-Kommunalpolitiker. Schließlich sei es nicht die Aufgabe des Betzdorfer Stadtrats sich mit allen Fragen in Deutschland zu beschäftigen. Die CDU befürchtet bei einem Beschluss über die Resolution eine zunehmende Resolutionitis. „Dann werden wir zu allem und jedem eine Resolution verabschieden können, die auf den Ebenen, für die sie gedacht sind, im Rundordner verschwinden“, befürchtet Hollmann.

Seine Fraktion wolle an den konkreten Betzdorfer Problemen arbeiten, dafür sei man gewählt und verfüge über die nötige Kompetenz. Die CDU Fraktion rät dem Beirat für Integration und Migration, die Resolution den heimischen Landtags- und Bundestagsabgeordneten mit auf den Weg nach Mainz und Berlin zu geben, denn da gehörten sie fachpolitisch hin.



Die Diskussion um das Ausländerwahlrecht für Nicht-EU-Bürger wird seit einigen Jahren kontrovers geführt. Gegen die Einführung bestehen gravierende verfassungsrechtliche Bedenken. Das aktive und passive Wahlrecht steht in Deutschland nur dem Staatvolk zu, das heißt den Deutschen im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes. Eine Erweiterung des Kommunalwahlrechts für Angehörige von Drittstaaten, über den Kreis der EU-Bürger hinaus würde dagegen verstoßen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1990 aus diesem Grund entsprechende Gesetzesänderungen der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg für verfassungswidrig erklärt. Nach der Rechtsprechung ist das „Staatsvolk“ in der Bundesrepublik Deutschland an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Für die Bürger aus EU Mitgliedsstaaten gelten seit den Verträgen von Maastricht Ausnahmen.
Im Zuge der europäischen Einigung wurde eine „Unionsbürgerschaft“ eingeführt, die den Staatsbürgern der EU Mitgliedsländer ein kommunales Wahlrecht einräumt. „Neben den formalen Gründen, dass der Betzdorfer Stadtrat nicht zuständig ist, sprechen auch inhaltliche Argumente gegen ein erweitertes Ausländerwahlrecht“, erläutert die CDU-Fraktion in ihrer Pressemitteilung.



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