Werbung

Nachricht vom 29.11.2012    

Weihnachtsfeiern und Versicherungsschutz

Betriebliche Weihnachtsfeiern sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Wer sich auf einer Weihnachtsfeier, die bestimmte Voraussetzung erfüllt, verletzt, soll dies als Arbeitsunfall melden. Dies gilt nicht, wenn Alkoholgenuss als wesentliche Ursache zugrunde liegt.

Region. Beschäftigte sind bei offiziellen betrieblichen Feiern grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin.

Neben der Voraussetzung, dass der Unfall sich auf einer dienstlichen Feier ereignet hat, gilt weiter: Der Arbeitgeber bzw. die Unternehmensleitung muss die Feier billigen, fördern und selbst daran teilnehmen. Auch auf Betriebsfesten, die außerhalb des Unternehmens und außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, genießen die Beschäftigten den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht bei privaten Treffen, wenn sich beispielsweise einige Kolleginnen und Kollegen abends zum Essen treffen oder die offizielle Weihnachtsfeier im privaten Rahmen verlängern. Für teilnehmende Familienangehörige oder Gäste gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht, auch wenn sie offiziell eingeladen sind.



Alkoholgenuss
Lässt sich ein Unfall auf Alkoholgenuss als allein wesentliche Ursache zurückführen, erlischt der Unfallversicherungsschutz. Wer beispielsweise mit Promille im Blut Auto oder ein anderes Gefährt selbst steuert, gefährdet nicht nur sich selbst und andere, sondern auch seinen Versicherungsschutz. Deshalb gilt grundsätzlich: Wer Alkohol getrunken hat, sollte auf öffentliche Verkehrsmittel, Taxi oder andere Mitfahrgelegenheiten ausweichen.

Präventionstipp der Unfallkasse Rheinland-Pfalz: Für die Advents-und Weihnachtsdekoration besonders im Büro sind Teelichter sicherer als Kerzen.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news



Aktuelle Artikel aus Region


Neuwieder Knuspermarkt: Festlicher Start in die Vorweihnachtszeit

Am 21. November beginnt in Neuwied die besinnliche Zeit des Jahres mit der Eröffnung des Knuspermarktes ...

Genussvoll älter werden: Tipps für eine ausgewogene Ernährung ab 50

Mit zunehmendem Alter ändern sich die Bedürfnisse des Körpers. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ...

Kirchen lädt ein: Skatturnier und Tombola beim Klickerverein am 22. November

Am Samstag, 22. November, lädt der erste Kirchener Klickerverein zu einem besonderen Event ein. Neben ...

Festliche Klänge zum Patronatsfest in Brachbach

Am Sonntag, 23. November, lädt der Kirchenchor St. Cäcilia Brachbach zur Feier des Patronatsfestes am ...

Ein Fest für die Sinne: Handgemachte Schokolade aus Koblenz

In der Vorweihnachtszeit verwandeln regionale Konditoreien in Koblenz edle Kakaobohnen in vielfältige ...

Beachflag für Lotsinnen in Hamm (Sieg): Mehr Aufmerksamkeit für Hilfeangebot

Am Donnerstag (23. Oktober) wurde im KulturHausHamm eine neue Beachflag an die ehrenamtlichen Lotsinnen ...

Weitere Artikel


Aus für Umgehungsstraßen: Sieg der Vernunft

In der endgültigen Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehungsstraßen Betzdorf ...

Neues Gesetz soll Ehrenamt stärken

Ein neues Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ist auf den Weg gebracht und soll am 1. Januar in Kraft ...

Feierliche Weihnachtsbaumübergabe im Mainzer Landtag

Anlässlich der Weihnachtsbaumübergabe besuchte eine Delegation des Landkreises Altenkirchen, darunter ...

Blutspenden dringend benötigt

Das DRK ruft wegen eines akuten Blutkonservenmangels dringend zur Blutspende auf. Insbesondere herrscht ...

Das neue Notfall-Sanitätergesetz diskutiert

Zum Austausch über das neue Gesetz zur Ausbildung von Notfallsanitätern trafen die DRK-Rettungswachleiter ...

Feuerwehr übte Räumung des Kindergartens

Die enge und gute Zusammenarbeit zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Kirchen und den Kindergärten zeigt ...

Werbung