Werbung

Nachricht vom 29.11.2012    

Weihnachtsfeiern und Versicherungsschutz

Betriebliche Weihnachtsfeiern sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Wer sich auf einer Weihnachtsfeier, die bestimmte Voraussetzung erfüllt, verletzt, soll dies als Arbeitsunfall melden. Dies gilt nicht, wenn Alkoholgenuss als wesentliche Ursache zugrunde liegt.

Region. Beschäftigte sind bei offiziellen betrieblichen Feiern grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin.

Neben der Voraussetzung, dass der Unfall sich auf einer dienstlichen Feier ereignet hat, gilt weiter: Der Arbeitgeber bzw. die Unternehmensleitung muss die Feier billigen, fördern und selbst daran teilnehmen. Auch auf Betriebsfesten, die außerhalb des Unternehmens und außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, genießen die Beschäftigten den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht bei privaten Treffen, wenn sich beispielsweise einige Kolleginnen und Kollegen abends zum Essen treffen oder die offizielle Weihnachtsfeier im privaten Rahmen verlängern. Für teilnehmende Familienangehörige oder Gäste gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht, auch wenn sie offiziell eingeladen sind.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Sachbearbeiter (m/w/d) Organisation und Verwaltung

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Mitarbeiter für Wasserzählerwechsel (m/w/d)

Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Tagesförderstätte

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Koch/Köchin (m/w/d) Großküche

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Gruppenleitung (m/w/d) in der Werkstatt

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Alkoholgenuss
Lässt sich ein Unfall auf Alkoholgenuss als allein wesentliche Ursache zurückführen, erlischt der Unfallversicherungsschutz. Wer beispielsweise mit Promille im Blut Auto oder ein anderes Gefährt selbst steuert, gefährdet nicht nur sich selbst und andere, sondern auch seinen Versicherungsschutz. Deshalb gilt grundsätzlich: Wer Alkohol getrunken hat, sollte auf öffentliche Verkehrsmittel, Taxi oder andere Mitfahrgelegenheiten ausweichen.

Präventionstipp der Unfallkasse Rheinland-Pfalz: Für die Advents-und Weihnachtsdekoration besonders im Büro sind Teelichter sicherer als Kerzen.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Wanderbänke der EAM laden in Wissen zum Verweilen ein

Das Wandern erfreut sich stetig wachsender Beliebtheit. Ob ausgedehnte Spaziergänge oder lange Touren ...

Abendmusik der besonderen Art am Bimarckturm in Altenkirchen

Zu einer Abendmusik der ganz besonderen Art in Zeiten des "kulturellen Sommerlochs" lädt die katholische ...

Matinée Dorée in Wissen: Faszination 1920er Jahre mit Musik, Sport und Film

Die Matinée Durée, die am Sonntag (19. Juli) zahlreiche Gäste im Kulturwerk Wissen begeisterte, macht ...

Jahresausflug des kfd Kirchen nach Monreal und Mayen

Das kleine Eifeldörfchen Monreal und die Stadt Mayen waren das Ziel des diesjährigen Jahresausflugs der ...

Traditionelle Traktorensegnung im Kloster Marienstatt

Auch 2026 wurde erneut die sehr beliebte Traktorensegnung in der Abtei Marienstatt durchgeführt. Aus ...

Zeugen gesucht: Sachbeschädigung an Pkw in Betzdorf

In Betzdorf kam es am Sonntagabend zu einer Sachbeschädigung an einem weißen Pkw. Die Polizei sucht nun ...

Weitere Artikel


Aus für Umgehungsstraßen: Sieg der Vernunft

In der endgültigen Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehungsstraßen Betzdorf ...

Neues Gesetz soll Ehrenamt stärken

Ein neues Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ist auf den Weg gebracht und soll am 1. Januar in Kraft ...

Feierliche Weihnachtsbaumübergabe im Mainzer Landtag

Anlässlich der Weihnachtsbaumübergabe besuchte eine Delegation des Landkreises Altenkirchen, darunter ...

Blutspenden dringend benötigt

Das DRK ruft wegen eines akuten Blutkonservenmangels dringend zur Blutspende auf. Insbesondere herrscht ...

Das neue Notfall-Sanitätergesetz diskutiert

Zum Austausch über das neue Gesetz zur Ausbildung von Notfallsanitätern trafen die DRK-Rettungswachleiter ...

Feuerwehr übte Räumung des Kindergartens

Die enge und gute Zusammenarbeit zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Kirchen und den Kindergärten zeigt ...

Werbung