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Nachricht vom 29.11.2012    

Neues Gesetz soll Ehrenamt stärken

Ein neues Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ist auf den Weg gebracht und soll am 1. Januar in Kraft treten. Dabei geht es unter anderem um den Abbau von bürokratischen Hindernissen, Haftungsbeschränkungen für Ehrenamtler und steuerrechtliche Dinge. Allerdings muss der Entwurf noch durch den Bundesrat.

Kreis Altenkirchen/Neuwied. „Ehrenamtliches Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Das zeigt sich auch und dankenswerterweise an den zahlreich ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern in all den Vereinen, Verbänden und Wohlfahrtsorganisationen des Landkreises Altenkirchen. Unser Land wäre ärmer, würde es nicht die vielen Bürger in den Vereinen, Stiftungen, im kirchlichen oder sozialen Bereich geben, die sich freiwillig und nachhaltig engagieren. Das verdient unsere Anerkennung und Unterstützung. Die Politik ist dazu aufgerufen, mit ganz praktischen Maßnahmen bessere Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu schaffen“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Als zuständiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen informiert Rüddel über eine Gesetzesinitiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die jetzt von der Bundesregierung aufgegriffen und in der Kabinettssitzung beschlossen wurde.
„Dieses Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts sorgt für eine umfassende Unterstützung des Ehrenamts und für den Abbau bürokratischer Hindernisse“, so der Christdemokrat.
Weiter sagt der Abgeordnete: „Viele Ehrenamtliche bewegt die Frage, inwieweit sie für Fehler und Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit einzustehen haben. Unser Gesetzentwurf sieht eine Beschränkung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsvorständen vor. Mehr Rechtssicherheit schaffen wir auch damit, dass Vereine künftig eine verbindliche Bescheinigung erhalten können, ob ihre Satzung die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützig erfüllt.“

Weiter soll Vereinen oder auch Stiftungen dadurch geholfen werden, „indem wir die Mittelverwendungsfristen um ein Jahr ausdehnen, um den Druck zu senken, die ideellen Mittel unbedingt zeitnah einzusetzen. Deshalb erleichtern wir auch die Bedingungen für die Zuführung von Mitteln aus dem ideellen Bereich für die freie Rücklage und für die Wiederbeschaffungsrücklage“, ergänzt Rüddel.

Deutlich angehoben würden die Pauschalen im Steuerrecht. „Übungsleiter können künftig bis zu 2.400 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Alle anderen ehrenamtlich Tätigen werden durch die Ehrenamtspauschale von 720 Euro begünstigt. Mit diesem deutlich höheren Pauschalbetrag als bisher wollen wir Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen die Chance geben, auf bürokratisch aufwändige Einzelabrechnungen zu verzichten. Damit soll vermieden werden, dass die Ehrenamtlichen noch viel Zeit am Schreibtisch verbringen müssen“, so der heimische Bundestagsabgeordnete. Zudem gebe es eine Anhebung der Umsatzgrenze gerade von sportlichen Veranstaltungen eines Vereins als Zweckbetrieb auf 45.000 Euro. Das bringe für Vereine aus dem Bereich des Breitensports eine spürbare Entlastung der Bürokratie.




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„Wir wollen auch in Zukunft motivierte Ehrenamtliche haben. damit sich unsere Mitbürger ehrenamtlich engagieren, reichen finanzielle Anreize und Maßnahmen zur Entbürokratisierung allein nicht aus. Sie sind aber ein wichtiges Signal seitens der Politik, dass das Ehrenamt in unserem Land hoch angesehen und unterstützt wird. Unser Gesetzentwurf soll bis zum 1. März 2013 verabschiedet werden und dann rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten“, so Rüddel in der Pressemitteilung.

Ein Teil der Steuermindereinnahmen aus dem Gesetz entfalle auch auf die Länder und Kommunen. Dieser Teil sollte jedoch verkraftbar sein. „Deshalb sind wir auf die Unterstützung durch die SPD-regierten Länder im Bundesrat angewiesen. Ich bin zuversichtlich, dass kein vernünftiger Politiker ernsthaft unsere Initiative blockieren und damit den Ehrenamtlichen in unserem Land, wie hier im Landkreis Altenkirchen, die notwendige Unterstützung versagen wird. Die Hilfe für Helfer darf nicht Gegenstand der parteipolitischen Auseinandersetzung werden. Die Unterstützung für die Vereine und sonstigen gemeinnützigen Organisationen sollte das Anliegen eines jeden verantwortlichen Politikers sein“, bekräftigt Erwin Rüddel.


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