Ab 1. März neue Versicherungskennzeichen
Das aktuelle Versicherungskennzeichen für Mopeds, Mofas, Mockicks und kleine Rolle bis 50 Kubikzentimeter Hubraum gilt ab 1. März und ist grün. Das Polizeipräsidium Koblenz macht die Zweiradfahrer darauf aufmerksam.
Region. Für Mopeds, Mofas, Mokicks und kleine Roller bis 50 ccm Hubraum, gilt ab dem 1. März ein neues Versicherungskennzeichen.
Das blaue Kennzeichen aus dem Vorjahr wird durch das aktuelle grüne Kennzeichen ersetzt.
Wer ab dem 1. März mit einem „alten Kennzeichen“ erwischt wird, besitzt keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar.
Kommt es dann zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, drohen Regressansprüche durch das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer.
Dem Geschädigten eines Unfalls mit Sach- oder Körperschaden und deren Folgekosten können Ansprüche verloren gehen, wenn eine Versicherung den Schaden nicht abdeckt.
Weiterhin wird das Fahren mit ungültigem Versicherungskennzeichen ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, weil ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.
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