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Nachricht vom 28.02.2013    

Neuordnung der finanziellen Ausstattung

Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird den kommunalen Finanzausgleich reformieren. Diesen Entwurf begrüßt der heimische Landtagsabgeordnete Thorsten Wehner, da dies die Situation der Kommunen verbessern werde.

Kreis Altenkirchen. Die Landesregierung wird die finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden neu ordnen. Den vorgestellten Entwurf begrüßt der Landtagsabgeordnete Thorsten Wehner, der auch Mitglied der Enquete Kommission „Kommunale Finanzen“ des rheinland-pfälzischen Landtags ist: „Mit dem Entwurf wird die Situation der Kommunen im Land ab 2014 in der Substanz nachhaltig verbessert. Die Kommunen werden im Durchschnitt einen positiven Finanzierungssaldo erreichen. Vor allem werden sie bei den Sozialausgaben eine sehr wirksame dauerhafte Entlastung erfahren. Gerade auch die Beratungen in der Enquete-Kommission haben zu diesem positiven Schritt der Landesregierung beigetragen.“

„Besonders erfreulich ist für mich, dass sich auch für den Kreis Altenkirchen ab 2014 Verbesserungen in der Finanzausstattung ergeben werden. Das zeigen Probeberechnungen, die nicht mit 100-prozentiger Sicherheit aber durchaus nachzuvollziehen sind, wie die Neuerungen wirken werden. Danach ergibt sich bei den Schlüsselzuweisungen für den Kreis Altenkirchen im Jahr 2014 ein Plus gegenüber 2013 von circa 4,7 Millionen Euro und in 2015 ein Mehr von circa 8,5 Millionen Euro gegenüber 2013.“

Kern der Reform ist eine erhebliche Steigerung der Finanzausgleichsmasse in den Jahren 2014 bis 2016 um 490 Millionen Euro gegenüber 2013. Der größte Teil davon fließt, wie oben genannt in neue Schlüsselzuweisungen für die Sozialleistungen von Kommunen. „Dies bedeutet, dass jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt mehr Geld im Haushalt haben wird“, so Wehner. Insgesamt aber werden nicht nur Landkreise und kreisfreie Städte, sondern auch Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und (spätestens ab 2015) Ortsgemeinden deutlich mehr Landesmittel zur Verfügung haben.




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Eine nicht unbeträchtliche Entlastung werden die Kommunen zusätzlich dadurch erhalten, dass die Landeserstattungen für Schülerbeförderungskosten um 10 Millionen Euro ab 2014 angehoben werden. Hinzu kommt, dass die Kommunen im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2013 zusätzlich rund 56 Millionen Euro für den beschleunigten Ausbau der U-3-Betreuungseinrichtungen erhalten werden.

„Mit dieser Reform des Kommunalen Finanzausgleichs beweist die rot-grüne Landesregierung mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer an der Spitze, dass die Interessen der Kommunen für sie besonderes Gewicht haben. Wir setzen uns dafür ein, dass auch die Bundesregierung endlich die versprochenen Entlastungen bei der Eingliederungshilfe umsetzt, was einen weiteren notwendigen Beitrag zur Entlastung unserer Kommunen bedeuten würde“, so Wehner.



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