Werbung

Nachricht vom 28.02.2013    

Notarielle Testamente können auch Kosten sparen

Mit seinem jüngsten Urteil bestätigt das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 1. Oktober 2012 – Az.: I-31 U 55/12) erneut, dass Banken nicht grundsätzlich die Vorlage eines Erbscheins verlangen können, sondern der Erbe sich auch durch ein eröffnetes notarielles Testament legitimieren kann. Darüber informieren nun die Notare im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz.

Koblenz. Mit dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen auf seine Erben über. Allerdings ist für Außenstehende nicht ohne weiteres erkennbar, wer Erbe geworden ist. Denn wer kann schon mit Sicherheit sagen, ob und wie viele Testamente der Verstorbene hinterlassen hat und wer alles zum Kreis gesetzlicher Erben zählt? Behörden, Banken und sonstige Nachlassschuldner verlangen deshalb regelmäßig einen Nachweis der Erbenstellung.
Als Nachweismöglichkeit steht in erster Linie der Erbschein zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Stellung des Erben als solchen ausweist. Das Verfahren zur Erlangung eines Erbscheins ist allerdings zeit- und kostenaufwendig. Es verwundert daher nicht, dass Alternativen zum Erbschein gesucht werden. „Hier hilft das notarielle Testament weiter“, erklärt Dr. Steffen Breßler, Geschäftsführer von der Notarkammer Koblenz. Als öffentliche Urkunde genügt es in Verbindung mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll regelmäßig als Erbnachweis gegenüber Grundbuchämtern, Registern und Behörden und, wie das Oberlandesgericht Hamm in Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (Urteil vom 07. Juni 2005 – Az.: XI ZR 311/04) erneut bestätigt hat, auch gegenüber Banken. Das notarielle Testament ersetzt damit den Erbschein. Für privatschriftliche (eigenhändige) Testamente gilt dies hingegen nicht.
Ein notarielles Testament kann vor jedem Notar errichtet werden. Dieser wird zunächst versuchen, in einem Gespräch mit dem Erblasser dessen individuellen Vorstellungen in Erfahrung zu bringen, um sie anschließend den Anforderungen des Gesetzes entsprechend zu formulieren. Ist der Erblasser mit dem Entwurf des Testaments einverstanden und sind etwaige Rückfragen beantwortet, wird das Testament dem Erblasser Wort für Wort vorgelesen und von ihm und dem Notar unterschrieben. Anschließend gibt der Notar das Testament in die amtliche Verwahrung und registriert es beim Zentralen Testamentsregister (www.testamentsregister.de). Dadurch wird sichergestellt, dass nach dem Tode auch sämtliche Verfügungen eröffnet werden.
„Im Vergleich zur Beantragung eines Erbscheins kann die Errichtung eines notariellen Testaments für den Erblasser sogar günstiger sein“, weiß Dr. Breßler. Ein Testament kostet bei einem Vermögen von 100.000 Euro etwa 207 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen). Für den Erbscheinsantrag und die Erteilung des Erbscheins werden bei gleichem Nachlasswert insgesamt zwei Gebühren von jeweils 207 Euro fällig. Somit fallen für den Erbschein fast doppelt so hohe Gebühren an.



Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


"Jänen Classic" in Waldbröl: Das Treffen für Oldtimer-Liebhaber am Pfingstsonntag

Waldbröl. Der Gewerbepark Waldbröl verwandelt sich am 19. Mai von 9 bis 17 Uhr in ein Paradies für Oldtimer-Enthusiasten. ...

Geplante B-8-Ortsumgehungen: Jüngerich betont erneut kommunale Ablehnung

Werkhausen. Die überregionale Politik befürwortet sie, die kommunale nicht: Hatte Andy Becht (FDP) als Staatssekretär im rheinland-pfälzischen ...

Unbekannte Täter verüben Sachbeschädigung im Sportzentrum Altenkirchen

Altenkirchen. Im Zeitraum vom 19. bis zum 22. April ereignete sich im Sportzentrum von Altenkirchen eine Sachbeschädigung. ...

Gewaltsame Sachbeschädigung an geparktem BMW Mini in Kirchen

Kirchen. Zwischen dem 20. April, etwa 10 Uhr und dem 22. April, 14 Uhr ereignete sich in der Straße "Am Ottoturm" in Kirchen ...

Leserbrief zur ärztlichen Versorgung: "Betzdorf hat die Chance, die Versorgung sicherzustellen"

LESERBRIEF. "Beim Blick in die heimische Presse frage ich mich so ganz langsam, was im Hinblick auf unsere medizinische Versorgung ...

Anklage gegen bulgarisches Duo: Mord und Zwangsprostitution vorgeworfen

Koblenz. Die Anklageschrift, die kürzlich zugestellt wurde, enthält schwere Vorwürfe gegen das bulgarische Duo. Sie sollen ...

Weitere Artikel


Jahresversammlung der Stiftung Bahn-Sozialwerk

Altenkirchen. Zur Jahresversammlung der Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) Ortsstelle Altenkirchen konnte der Vorsitzende Dirk ...

Sanitätscontainer offiziell übergeben

Wissen. Seit geraumer Zeit steht der Sanitätscontainer am Kulturwerk zwar schon, aber nun wurde er offiziell übergeben und ...

Themenabend informiert zur Lebensmittelverschwendung

Neuwied/Kreisgebiet. Der CDU-Bundestagsabgeordnete, Erwin Rüddel, lädt ein zum Themenabend gegen Lebensmittelverschwendung. ...

DRK präsentiert Bildungsprogramm 2013

Altenkirchen. Das Rote Kreuz ist seit Jahrzehnten ein kompetenter Partner im Bereich der Bildung. Dies stellt der DRK-Kreisverband ...

Wehner für Fachschulklassen an DLR Standorten

Kreis Altenkirchen. Thorsten Wehner, agrarpolitischer Sprecher der SPD- Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz begrüßt die Bereitschaft ...

Der Arbeitsmarkt zeigt noch winterliche Verhältnisse

Neuwied. Der Winter kam spät und blieb dafür ein bisschen länger: Was sich in der Natur beobachten lässt, prägt auch aktuell ...

Werbung