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Nachricht vom 11.03.2013    

Bröskamp sieht Wahlalter ab 16 als erforderlich

Derzeit gibt es die Diskussion, ob das Wahlalter künftig auf 16 Jahre herabgesetzt werden kann und soll. Die Abgeordneten aus dem Kreis Neuwied haben unterschiedliche Auffassungen. Wird es schon Änderungen zur Kommunalwahl 2014 geben?

Elisabeth Bröskamp tritt für das Wahlalter ab 16 Jahren ein.

Region. Zur aktuellen Diskussion um das Wahlalter ab 16 im rheinland-pfälzischen Landtag nimmt Elisabeth Bröskamp, Kinder- und Familienpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion und Kandidatin für den nächsten Bundestag wie folgt Stellung: „Eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre würde den jungen Menschen deutlich machen, dass ihre Beteiligung und ihre Bedürfnisse auf Kommunaler - und Landesebene in Rheinland-Pfalz gewollt und gehört werden. So können sie direkten Einfluss nehmen auf Entscheidungen der Mandatsträger, die über ihre Belange befinden und abstimmen, letztendlich darüber entscheiden, wie junge Menschen zu leben haben und welche Rahmenbedingungen es für sie und ihre Lebensvorstellungen in der Gesellschaft gibt“, so die Landtagsabgeordnete.

Eine Logik, dass „gewählt werden können und wählen dürfen“ unmittelbar etwas miteinander zu tun haben, wie es ihre Landtagskollegin Ellen Demuth formuliert hatte, sieht Bröskamp nicht. Es hört sich an wie die Frage: „Wer war zuerst da, das Huhn oder das Ei?“




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„Wenn junge Menschen wissen, dass sie sich beteiligen können und wählen dürfen, würde ihr Interesse an Politik und an politischen Entscheidungen deutlich größer sein, als wenn sie sich darüber im Klaren sind, dass ihre Meinungen nichts wert sind. Sicherlich ist dies aber nicht der einzige Grund. Es ist natürlich für junge Menschen schwer zu verstehen, dass in der Schule Demokratisierung erfahren und gelebt werden soll, viele Sitzungen in kommunalen Gremien vor Ort oder auch Ausschüsse jedoch in nicht öffentlichen Sitzungen durchgeführt werden. Auch hier sehe ich dringenden Handlungsbedarf. Sämtliche Sitzungen auf Orts-, Verbands- und Kreisebene (auch Ausschusssitzungen), sollten öffentlich sein. Nur sehr wenige Tagesordnungspunkte, die persönliche Belange betreffen sind davon auszunehmen. Nur so kann sich der Wähler ein Bild davon machen, wie er von Seiten der Mandatsträger vor Ort vertreten wird“, so Elisabeth Bröskamp abschließend.


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