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Nachricht vom 28.03.2013    

Blick auf 1000 Tage Pfändungsschutzkonto

Die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Altenkirchen macht in einer Pressemitteilung auf die Problematik des Pfändungsschutzkontos aufmerksam. Der Bedarf sei unzureichend gedeckt, es müsse die Möglichkeit bestehen, auch für überschuldete Personen sparen zu können, um mögliche Ersatzbeschaffungen wie etwa eine Waschmaschine vornehmen zu können.

Altenkirchen. Seit 1000 Tagen (Juli 2010) haben Menschen mit Schulden die Möglichkeit, ein geschütztes Konto (Pfändungsschutzkonto) einzurichten. Hier ist ein pfändungsfreier Grundbetrag in Höhe von derzeit 1.028,89 Euro sichergestellt, unabhängig davon wie hoch die Schulden sind.

Für viele, die Unterhaltsverpflichtungen haben und/oder nicht alleinstehend sind, reicht dass nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie benötigen einen höheren Freibetrag. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten sie bei der Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werks Altenkirchen. Vor Einführung des P-Kontos konnten viele Menschen nur max. 14 Tage über ihr Kontoguthaben verfügen. Mit dem P-Konto steht ihnen jetzt - über den gesamten Monat - ein dauerhaft weitgehend funktionsfähiges Konto zur Verfügung.

Unzureichend gedeckter Bedarf
Nach einer aktuellen Umfrage des Evangelischen Fachverbandes wurden allein im Jahr 2012 über 5000 P-Konto-Bescheinigungen von evangelischen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Rheinland, Westfalen und Lippe ausgestellt. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Diakonischen Werks Altenkirchen stellte allein über 120 P-Konto-Bescheinigungen aus. Die Beratungsstellen machen dabei die Erfahrung, dass die Inanspruchnahme der Schuldnerberatung anlässlich der P-Konto-Bescheinigung für überschuldete Menschen oftmals der Anstoß ist, eine Schuldenproblematik mithilfe einer qualifizierten Schuldnerberatung dauerhaft lösen zu wollen.

Das Bundesministerium der Justiz hat für dieses Jahr eine Prüfung des Gesetzes auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen vorgesehen. Aus Sicht des Diakonischen Werks Altenkirchen hat sich der Kontopfändungsschutz mit Hilfe des P-Kontos im Grundsatz bewährt. An einigen Stellen haben sich die Erwartungen des Gesetzgebers an das P-Konto und den Umgang damit nicht erfüllt, dort besteht dringender Korrekturbedarf.
"Erforderlich ist aus unserer Sicht, dass Teilbeträge vom unpfändbaren Einkommen angespart werden können. Bislang können angesparte Beträge gepfändet werden, so dass „größere“ Ersatzbeschaffungen wie ein Kühlschrank oder eine Waschmaschine für die Betroffenen unmöglich sind", heißt es in Pressemitteilung.

Dringend erforderlich ist eine auch bessere Ausstattung der Schuldnerberatung, die immer mehr Aufgaben übernimmt, ohne dass eine Refinanzierung vorhanden ist. Die Folge sind lange Wartezeiten für Betroffene und hoher Zeitdruck bei der Beratung.
Die Schuldner- und Beratungsstelle des Diakonischen Werks Altenkirchen findet im Stadthallenweg 16 in Altenkirchen, Telefon 02681-8008-20 und im Kirchplatz 8, in Kirchen, Telefon 02741-9387-51 statt. Weitere Informationen gibt es unter www.diakonie-altenkirchen.de und unter info@diakonie-altenkirchen.de.


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