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Nachricht vom 16.04.2013    

Frühzeitig arbeitssuchend melden bringt Vorteile

Wer seinen Job verliert oder aufgibt, sollte schnell handeln. Die Arbeitsagentur Neuwied weist darauf hin, dass man sich im Normalfall spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden muss.

Region. „Je früher die Arbeitssuchendmeldung bei uns erfolgt, desto schneller können wir bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz helfen. Unser Ziel ist es immer, dass die Arbeitslosigkeit gar nicht erst eintritt und die Kunden nahtlos eine neue Anstellung finden“, erklärt Volker Born, Teamleiter der Neuwieder Arbeitsvermittlung.

„Unsere Vermittler werden in individuellen Beratungsgesprächen gemeinsam mit den Kunden berufliche Perspektiven erarbeiten. Teilweise können sogar Weiterbildungsangebote vor Eintritt der Arbeitslosigkeit begonnen werden“, so Born.

Insbesondere für ungelernte Bewerber bietet ein frühzeitiges persönliches Beratungsgespräch die Möglichkeit, abzuklären wie sie ihre Situation am Arbeitsmarkt z.B. durch eine Umschulung langfristig verbessern können.

Auch bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen sind die Mitarbeiter der Arbeitsagentur sowie professionelle Bewerbungs-Coaches gerne behilflich. Nach wie vor ist die schriftliche Bewerbung die Eintrittskarte ins neue Unternehmen und wird immer noch von vielen unterschätzt. Aber es gilt auch hier: Der erste Eindruck zählt!

Die frühzeitige Meldung bei der Arbeitsagentur ist telefonisch bequem über die Service-Nummer 01801/555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) möglich. Beratungstermine werden dann nach den Wünschen des Kunden vergeben und Wartezeiten vermieden. Bei der Terminvereinbarung versuchen die Kollegen nach Möglichkeit die Berufstätigkeit der Bewerber zu berücksichtigen und können auch Termine am späten Nachmittag oder besonders früh anbieten, damit die Bewerber sich nicht extra Urlaub nehmen müssen.
Ein kurzer Anruf in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr genügt. Auf Wunsch rufen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagentur gerne zurück.



Das Ganze ist aber auch online möglich. Unter www.arbeitsagentur.de dann „eSERVICE“ danach „Online-Arbeitssuchendmeldung“, können die Kunden die Online-Dienstleistung der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.

Hintergrund
§ 38 Sozialgesetzbuch III (SGB III) - Rechte und Pflichten der Ausbildungs- und Arbeitsuchenden
Die Arbeitssuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Wer kurzfristig – z.B. aufgrund kürzerer Kündigungsfristen – von der Beendigung erfährt, muss sich innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Andernfalls ist mit Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu rechnen.


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