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Nachricht vom 23.04.2013    

Das geplante Landesmarktrecht wird kritisiert

Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz warnt vor dem geplanten Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte. Sie sehen die Gefahr einer "Insellösung", denn in den angrenzenden Bundesländern gebe es eine weitaus vernünftigere Lösung für die Sonn- und Feiertagsregelungen.

Region. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) den derzeitigen Referentenentwurf eines Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte – sowohl aus rechtlicher Sicht, als auch aus praktischen Erwägungen.

Der Gesetzentwurf löst die bisherigen Regelungen über Messen, Ausstellungen und Märkte aus der bundesgesetzlichen Gewerbeordnung heraus und führt diese in ein eigenes Landesgesetz mit zusätzlichen neu definierten Markttypen über. Dies führt aus Sicht der IHKs dazu, dass eine „Insellösung“ für Rheinland-Pfalz geschaffen wird.
Rechtsunsicherheiten vor allem für überregional beziehungsweise bundesweit tätige Aussteller, aber auch bei den Genehmigungsbehörden scheinen programmiert.

Das Gesetz sieht ferner vor, dass künftig an Feiertagen in Rheinland-Pfalz ausnahmslos keine Messen, Ausstellungen oder Märkte mehr zugelassen werden. Die IHKs befürchten einen erheblichen Wettbewerbs- und Standortnachteil für das Land Rheinland-Pfalz, da andere Bundesländer solche Veranstaltungen auch an Feiertagen erlauben.
Zudem würde sich ein solches Festsetzungsverbot erheblich auf die regionalen Gewerbeausstellungen und die sogenannten Gewerbeschauen auswirken, die aufgrund ihrer Charakteristik meist als Jahrmarkt festgesetzt werden: Der Entwurf verbietet zusätzlich an Sonntagen alle Jahrmärkte oder Spezialmärkte, auf denen neue Waren angeboten werden. „Das könnte das Aus für Gewerbeschauen in Rheinland-Pfalz bedeuten“, sagt Bertram Weirich, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz.



In die Irre führe zudem, dass acht „Marktsonntage“ als Ausnahme zugelassen werden sollen, denn der Referentenentwurf sieht vor, dass an diesen Tagen nur die neu definierten „Floh- und Trödelmärkte“ und die sogenannten “privilegierten Spezialmärkte“ möglich sein sollen.
Außerdem soll die Zahl der Marktsonntage durch die ohnehin meist bereits bestehenden verkaufsoffenen Sonntage vermindert werden.

Die IHKs hätten sich eine einfachere Regelung über das rheinland-pfälzische Sonn- und Feiertagsgesetz gewünscht, wie es sie in anderen Bundesländern gibt. Rechtsunsicherheiten im Gewerberecht, die vor allem überregional tätige Marktbeschicker betreffen, sowie Unsicherheiten bei Verbraucherausstellungen hätten vermieden werden können.
Marktveranstaltungen, Messen und Ausstellungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Wirtschaftslebens. Sie können der Belebung der Innenstädte und des Tourismus dienen. Die IHKs setzen sich daher weiter für eine maßvolle Lösung ein, die den Interessen der Marktveranstalter und des stationären Einzelhandels gerecht werden - und gleichzeitig den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe berücksichtigen.


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