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Nachricht vom 05.06.2013    

Helfer bei Katastrophen sind unfallversichert

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass sowohl ehrenamtliche als auch hauptamtliche Helferinnen und Helfer bei Einsätzen in den Katastrophengebieten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Region. In etlichen Regionen im Süden und Südosten Deutschlands herrscht Katastrophenalarm. Die Lage an Rhein und Mosel entspannt sich. Ansonsten beschauliche Flüsse steigen über die Ufer und überspülen ganze Ortschaften. Überall sind deshalb freiwillige und hauptberufliche Helfer unterwegs, um Dämme zu bauen und Menschen aus ihren überfluteten Häusern zu retten. Dieser Einsatz ist nicht ungefährlich, deshalb ist es gut, dass alle Helfer und Helferinnen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Der Versicherungsschutz gilt für alle Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind. Das betrifft:

• hauptamtlich Beschäftigte wie Sanitäter, Polizisten oder Ärzte

• ehrenamtlich Tätige im Hilfswesen und im Zivilschutz wie zum Beispiel Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren oder des Roten Kreuzes.



• Menschen, die ehrenamtlich tätig sind im Dienst von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen (z. B. freiwillige Feuerwehr, DLRG, THW)

• alle Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten. Dazu zählt auch der Einsatz bei Naturkatastrophen.

Erleidet ein Helfer oder eine Helferin bei ihrem Einsatz einen Unfall, ist die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem der Einsatz stattfindet, für die weitere Heilbehandlung und etwaige Folgekosten zuständig. Die Betroffenen sollten deshalb nach dem Unfall baldmöglichst einen D-Arzt aufsuchen.


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