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Nachricht vom 06.06.2013    

Anrufe bei der Arbeitsagentur ab sofort gebührenfrei

Die Bundesagentur für Arbeit hat zum 1. Juni neue gebührenfreie Service-Rufnummern. Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 0180 1 erreichbar. Künftig können Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden aus allen deutschen Festnetz- und Handynetzen kostenlos anrufen.

Neue Rufnummern gibt es nicht nur für die Arbeitsagenturen. Auch die Familienkasse, die jeden Monat das Kindergeld für über 8,8 Millionen Berechtigte auszahlt, ist künftig gebührenfrei erreichbar.

Je nach Anliegen wählen die Kunden künftig folgende Rufnummern:

Arbeitnehmer/Arbeitsuchende 0800 4 5555 00
Arbeitgeber 0800 4 5555 20
Familienkasse: Information allgemein 0800 4 5555 30
Familienkasse: Zahlungstermine Kindergeld 0800 4 5555 33
Forderungseinzug/Kasse 0800 4 5555 10

Aus dem Ausland sind die genannten Nummern aus technischen Gründen leider nicht erreichbar. Kunden, die aus ausländischen Netzen anrufen, erreichen die Arbeitsagenturen unter 0911 1203 1010. Der Anruf aus dem Ausland wird automatisch in die regionalen Service Center weitergeleitet.



In der Arbeitslosenversicherung (SGB III) werden telefonische Kundenanliegen der Agenturen für Arbeit durch 50 Service-Center mit etwas über 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet. Damit die Kunden möglichst zeitnah einen Telefonserviceberater erreichen, werden die Anrufe in regionalen Verbünden verteilt. Für die Familienkasse ist derzeit ein Service Center mit sechs Standorten und 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Im Jahr 2012 lag das Anrufvolumen im Bereich der Arbeitsagenturen bei 15 Millionen, in der Familienkasse bei 6,4 Millionen Gesprächen.

Die Jobcenter haben als gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur eigene lokale Rufnummern. Die Kontaktdaten findet man unter www.arbeitsagentur.de > Partner vor Ort.


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