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Nachricht vom 16.06.2013    

Falsches Signal

Zum im Kinderausschuss beratenen Antrag „Leiterinnen und Leitern von Kindertagesstätten“ erklären Bettina Brück, Kita-politische Sprecherin der SPD-Fraktion, und Elisabeth Bröskamp, Sprecherin für frühkindliche Bildung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:

„Wir lehnen die Rückgruppierung von Kitaleiterinnen und -leitern aufgrund geringerer Kinderzahlen entschieden ab. Das ist das falsche Signal an diejenigen Leitungskräfte, die die von uns vorangetriebenen Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung unterstützen. Diese gehen unter Umständen einher mit einer Reduzierung der Gruppengrößen. Das Landesjugendamt hatte bereits im Juli 2013 darauf hingewiesen, dass das Land seinen Anteil an den Personalkosten auch weiterträgt, wenn auf eine Rückgruppierung verzichtet wird. Wenn Kommunen – wie aktuell in einigen Kreisen des Landes – stattdessen diese kontraproduktiven Herabgruppierungen auf dem Rücken der engagierten Kitaleitungen vornehmen, geschieht das aus eigenem Antrieb. Eine solche vermeintliche Einsparung läuft dem allgemein anerkannten Ziel zuwider, in die frühkindliche Bildung unserer Kinder zu investieren. Wir werden außerdem unsere politischen Möglichkeiten nutzen, dafür zu werben, bei dem 2014 neu zu verhandelnden Tarifvertrag die Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen.“

Hintergrund

Ministerin Irene Alt hat im Ausschuss für Integration, Kinder, Jugend und Familie vom 11.06.13 berichtet, dass in den Kreisen Westerwald, Rhein-Hunsrück, Altenkirchen, Bitburg-Prüm und Mayen-Koblenz in mehreren Fällen die kommunalen Träger der Kindertagesstätten Herabstufungen der Gehälter von Leitungskräften in Kindertagesstätten aufgrund von sinkenden Belegungszahlen vorgenommen haben. Diese beziehen sich auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bei den kommunalen Arbeitgebern (KVA), der dies ermöglicht. Der TVöD sieht für die Leitungen von Kindertagesstätten eine Eingruppierung vor, die sich an der durchschnittlichen Belegung der Einrichtung orientiert. Ergänzend ist zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in den letzten Tarifverhandlungen 2009 ausgehandelt worden, dass eine Unterschreitung der jeweiligen Schwellenwerte für die Belegung von bis zu 5% nicht zu einer Herabgruppierung führen darf. Zusätzlich eröffnet der TVöD die Möglichkeit, auf die Rückgruppierung der Leitung zu verzichten, wenn die Unterschreitung der jeweils belegbaren Plätze durch Maßnahmen des Arbeitgebers bedingt ist, insbesondere wenn sie auf Qualitätsverbesserungen zielen. Durch die Aufnahme immer jüngerer

Kinder in die KITA (Rechtsanspruch für 1-jährige ab August 2013) ist es notwendig, kleinere Gruppen zu bilden, da die Betreuungsintensität deutlich höher ist. (Bps. Krippengruppe) In diesen Fällen übernimmt das Land weiterhin die Beteiligung an den Personalkosten in voller Höhe.


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