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Nachricht vom 21.06.2013    

Im Dienste für die Allgemeinheit

Freiwillige Helferinnen und Helfer der Kommunen sind im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten versichert. Im Falle eines Personenschadens stehen die ehrenamtlich Tätigen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Rheinland-Pfalz/Region. In Lahnstein sorgen Helferinnen und Helfer für ein sauberes Ortsbild, in Morscheid sanierten handwerklich Begabte das Bürgerhaus und im Eifelort Bell rief der Ortschef einen Arbeitskreis ins Leben, dessen Mitglieder Beete, Grünflächen und vieles mehr unterhalten und pflegen. Einige Beispiele für viele andere: Sie alle leisten freiwillige und unentgeltliche Beiträge für die Allgemeinheit, ohne den besonders in ländlich strukturierten Gemeinden vieles nicht mehr zu bewältigen wäre, weil oftmals die Ressourcen fehlen.
Was aber ist, wenn sich bei diesen Arbeiten oder auf den damit zusammenhängenden Wegen jemand verletzt? „Hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt und die Helferinnen und Helfer unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt“, informiert Jörg Zervas von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Denn die Helfenden leisten die Tätigkeit wie ‚Beschäftigte der Kommune‘, zu deren Gunsten und in deren Interesse sowie unter ihrer Regie. Um aufwendige Ermittlungen bei einem Personenschaden zu vermeiden, sollten der Gemeinde vor Beginn der Arbeiten alle Namen der helfenden Personen bekannt sein.
Der Kommune obliegt auch als ‚Arbeitgeber‘ das Bereitstellen geeigneter Gerätschaften, das Einweisen in die Arbeiten und das Vermitteln von Grundzügen der Unfallverhütung.




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Was tun bei einem Unfall?
Die Gemeinde meldet einen Unfall der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach. Die Verletzten selbst sollten beim Arztbesuch darauf hinweisen, dass sie für eine Kommune tätig wurden. Die Praxis rechnet dann unmittelbar mit der Unfallkasse ab.
Die Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für eventuell notwendige medizinische und berufliche Rehabilitation und zahlt Verletztengeld bei Verdienstausfall bzw. bei bleibenden Gesundheitsschäden eine Rente.


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