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Nachricht vom 10.07.2013    

Der Weisse Ring informiert

Die Opfer von sexuellem Missbrauch bekommen seit dem 1. Juli ein paar Rechte mehr. So wurde die Verjährungsfrist verlängert, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wurden erweitert. Minderjährige Opfer werden besser geschützt.

Altenkirchen. Der Weisse Ring informiert zu einer wichtigen Gesetzesänderung.
Durch das am 30.6. in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG), verschiebt sich der Beginn der Verjährungsfrist vom 18. auf das 21. Lebensjahr und erlischt bei schwerem Missbrauch frühestens mit dem 41. Lebensjahr des Opfers. Die Fristen für Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Täter wurden von 3 Jahre auf 30 Jahre erweitert.

Der Weisse Ring hat sich am Runden Tisch, aus dessen Beratungen das Gesetz hervorgegangen ist, für gesetzliche Änderungen eingesetzt, die die Belastungen, die auf die Opfer sexuellen Missbrauchs im Strafverfahren gegen den Täter zukommen, verringern und den Opfern die Entscheidung, Anzeige zu erstatten, erleichtert.



Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen kostenlos ein Anwalt hinzugezogen werden kann. Eine weitere Verbesserung gilt den minderjährigen Opfern. Die bislang vorgeschriebenen Mehrfachbefragungen sollen wegfallen und durch Videoaufzeichnungen ersetzt werden. Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit bei besonders sensiblen Vernehmungen häufiger ausgeschlossen werden.

Für weitere Auskünfte und Hilfen steht den von der Neuregelung betroffenen Opfern Rechtsanwältin Rita Holstein-Brass unter 02734 571077 sowie der Leiter des Weissen Rings für den Kreis Altenkirchen Dieter Lichtenthäler unter 02741 935216 zur Verfügung.


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