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Nachricht vom 31.07.2013    

Betreuungsgeld ab 1. August

Ab 1. August gibt es das Betreuungsgeld für Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die ihr Kind zu Hause betreuen. Die Kreisverwaltung informiert dazu erneut.

Altenkirchen. Mit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder von ein bis drei Jahren startet nun auch zum 1. August das Betreuungsgeld.
Dazu gibt die Abteilung Jugend und Familie der Kreisverwaltung wichtige Hinweise.

Wer erhält Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 01.08.2012
geboren wurde und die für ihr Kind K E I N E öffentlich geförderte Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen.

Wann setzt das Betreuungsgeld ein?
Das Betreuungsgeld setzt zeitlich nach dem Elterngeld ein:
Für jedes Kind wird längstens für 22 Lebensmonate, maximal jedoch bis zur
Vollendung des 36. Lebensmonats, Betreuungsgeld gezahlt.

Wie hoch ist das Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld beträgt ab 1.08.2013 zunächst 100 Euro pro Monat und
ab dem 1.08.2014 dann 150 Euro pro Monat.



Wo ist das Betreuungsgeld zu beantragen?
Die Elterngeldstelle der Kreisverwaltung Altenkirchen ist auch für die Bearbeitung von Betreuungsgeld für Antragsteller aus dem Landkreis Altenkirchen zuständig.

Antragsformulare in Papierform können hier ab sofort angefordert oder im Internet über die Kreishomepage www.kreis-ak.de und über die Seite des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz unter www.mifkjf.rlp.de/Betreuungsgeld herunter geladen werden.
Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen rund ums Betreuungsgeld
steht ebenfalls online zur Verfügung.

Ansprechpartnerinnen bei der Kreisverwaltung Altenkirchen sind:

Ulrike Gäfgen, Telefon: 02681 81-2573 (Buchstaben A - J und P)
Anne Linke -2572 (Buchstaben M – Y)
Carina Utsch -2542 (Buchstaben K – L und Z)


Lokales: Altenkirchen & Umgebung
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