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Nachricht vom 07.08.2013    

Zwei Drittel der Minijobber erhalten keinen Mindestlohn

Der Deutsche Gewerkschaftsbund weist darauf hin, dass der Mindestlohn Sozialsysteme und die Kaufkraft stärkt und die Handlungsfähigkeit der Kommunen erhält. Im Landkreis Altenkirchen erhalten etwa zwei Drittel der Minijobber sowie etwa ein Sechstel der Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten keinen Mindestlohn.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für Beschäftigte - zwei Drittel von diesen arbeiten im Kreis Altenkirchen für einen geringeren Stundenlohn. (Foto: Bianca Klüser)

Kreis Altenkirchen. „Die Minijobs sind uns Gewerkschaftern ja grundsätzlich ein Ärgernis, da sie langfristig nur Nachteile für die in ihnen Beschäftigten bringen. Wenn aber dann im Landkreis Altenkirchen von mehr als 14.000 Minijobs mehr als zwei Drittel unterhalb des von uns geforderten Mindestlohn liegen, dann ist noch einmal mehr als deutlich, wer die Verlierer sind“, so empört sich Gabi Weber, DGB Regionsvorsitzende, bei einem genaueren Blick auf die Zahlen. Für mehr als 9.500 Minijobber im Landkreis Altenkirchen heißt das, dass sie weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde erhalten und das, ohne die Absicherung durch die Sozialsysteme zu haben.
Für die Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Kreis sieht es so aus, dass von etwa 33.500 Beschäftigten knapp 6.500 mit weniger als 6,50 Euro netto für die Stunde nach Hause gehen. Im Schnitt verdienen sie 4,87 Euro netto die Stunde. „Auch dies ist ein Skandal“, so die Gewerkschafterin, denn es ist bei solchen Beschäftigungsverhältnissen klar, dass wenig in die Sozialversicherungssysteme eingezahlt wird.
Das bedeutet für die Beschäftigten, dass sie aufstockende Hilfe beantragen müssen, wenn sie längerfristig krank werden und das Krankengeld unter der Grundsicherung liegt. Bezüglich der Altersvorsorge ist von dauerhaftem Bezug aufstockender Leistungen auszugehen, da in einem solchen Beschäftigungsverhältnis keine Rente erwirtschaftet werden kann, die zum Leben reicht. „Und das kann nicht sein: wir müssen durch anständige Löhne auch dafür sorgen, dass es Einnahmen in die Sozialversicherungssysteme gibt, um Krankheit und Alter weiterhin gemeinsam solidarisch zu finanzieren und abzusichern.“ Diese Position vertritt die DGB Regionsvorsitzende deutlich und fordert vor diesem Hintergrund den flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro.
Ein weiterer Effekt des gezahlten Mindestlohns im Landkreis Altenkirchen wäre eine Kaufkrafterhöhung von mehr als 34 Millionen Euro im Jahr allein in diesem Landkreis, wie die Untersuchung belegt, die die Mitgliedsgewerkschaften des DGB verdi und NGG vor kurzem veröffentlichten. Dies würde auch eine Stärkung der Binnenkonjunktur bedeuten, die der ganzen Region zugutekäme und auch Einnahmen in die Kommunalen Kassen brächte, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen erhöhen würde.
Es ist der Gewerkschafterin unverständlich, dass bei so vielen positiven Auswirkungen des Mindestlohnes er nicht schon längst wie in Frankreich verankert ist, wo er zurzeit bei 9,50 Euro liegt.


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