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Nachricht vom 21.08.2013    

Neue Regelungen für ehrenamtliche Betreuer

Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler diskutierte kürzlich das neue Kostenrechts-Modernisierungsgesetz mit dem Betreuungsverein der AWO Altenkirchen und dessen Geschäftsführer Dr. Holger Ließfeld.

Sabine Bätzing-Lichtenthäler, MdB und Dr. Holger Ließfeld, Geschäftsführer AWO Altenkirchen, diskutierten über das neue Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. (Foto: pr)

Altenkirchen. Das Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. August nahmen die heimische Abgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Geschäftsführer des AWO-Betreuungsvereins Altenkirchen, Dr. Holger Ließfeld zum Anlass, über die Auswirkungen des Gesetzes und notwendige Schritte in der neuen Legislatur zu sprechen.

Dr. Ließfeld begrüßte, dass durch das Gesetz seit dem 1. August die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer eine höhere pauschalisierte Aufwandsentschädigung von 399 Euro (statt bisher 323 Euro) erhalten. „Den vom Betreuungshilfeverein begleiteten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, die sich für wenig Geld und Dank für andere einsetzen, kann so wenigstens ein bisschen was zurück gegeben werden“, kommentierte Bätzing-Lichtenthäler die Entscheidung des Gesetzgebers. Dass die Kosten für vermögende Betreute steigen könnten, bezeichneten beide Gesprächsteilnehmer als erträglich.



Im Hinblick auf die Bundestagswahl am 22. September waren sich Bätzing-Lichtenthäler und Dr. Ließfeld einig, dass eine neue Bundesregierung noch reichlich Spielraum für Verbesserungen hat. „Das Ehrenamt ist in Deutschland noch immer unterbewertet, der Staat spart durch Menschen, die ihre Zeit für andere einsetzen, riesige Summen, die kann er zumindest teilweise dafür nutzen, diese Menschen zu unterstützen“, schloss die Finanzexpertin.


Lokales: Altenkirchen & Umgebung
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