Ehrenamtliche bei den Wahlen gesetzlich unfallversichert
Anlässlich der diesjährigen Bundestagswahl am 22. September sind bei der Wahl selbst wie auch im Vorfeld zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Einsatz. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, weist darauf hin, dass dieser Personenkreis gesetzlich unfallversichert ist.
Kreisgebiet/Wahlkreis. Zahlreiche Helferinnen und Helfer sorgen bei der Bundestagswahl am 22. September für einen reibungslosen Ablauf. Auch im Vorfeld und nach der Wahl sind viele Ehrenamtliche mit vielfältigen Aufgaben betraut. Bei all diesen Tätigkeiten und den damit verbundenen Wegen ist dieser engagierte Personenkreis gesetzlich unfallversichert. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin.
Der Versicherungsschutz besteht automatisch und ist für die Helferinnen und Helfer kostenfrei. Die Unfallkasse trägt nach einem Versicherungsfall die Kosten für die ambulante bzw. stationäre Heilbehandlung und für notwendige Rehabilitationsmaßnahmen.
Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer sollten nach einem Unfall
- dafür sorgen, dass dieser möglichst schnell der Unfallkasse gemeldet wird,
- in der Arztpraxis darauf hinweisen, dass es sich um einen Arbeitsunfall im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit handelt.
Die Praxis rechnet dann die Behandlungskosten direkt mit der Unfallkasse ab.
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