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Nachricht vom 03.10.2013    

Welttierschutztag: Stimme für die Tiere

Der internationale Welttierschutztag am 4. Oktober steht mit dem Motto: "Stimme für die Tiere - Machen sie den Bundestag tierfreundlicher" in Anlehnung an die stattgefundene Bundestagswahl. Gefordert werden unter anderem bessere Tierhaltungsbedingungen in der Landwirtschaft.

Kreis Altenkirchen. Der 4. Oktober wird international als Welttierschutztag genutzt, um auf drängende Tierschutz-Probleme hinzuweisen. Zurück geht dieser Tag auf den Heiligen Franz von Assisi, der bis heute als Schutzpatron der Tiere gilt.
Der diesjährige Welttierschutztag steht für den deutschen Tierschutzbund und seinem Mitgliedsverein Tierschutzverein für den Kreis Altenkirchen unter dem verlängerten Bundestagswahlmotto: „Stimme für die Tiere - Machen sie den Bundestag tierfreundlicher".

Der Tierschutzverein betont, dass von der Bundestagswahl 2013, den nun erforderlichen Sondierungsgesprächen und späteren Koalitionsverhandlungen neue Impulse für bessere Tierhaltungsbedingungen in der Landwirtschaft, für den Vorrang tierversuchsfreier Forschung, für einen besseren Heimtierschutz und für die Stärkung des ehrenamtlichen Tierschutzes ausgehen müssen. Die zentrale Forderung der Tierschützer ist das Verbandsklagerecht für den seriösen Tierschutz.

"Wir sind parteipolitisch neutral, aber tierschutzpolitisch konsequent. Den Welttierschutztag werden wir auch in diesem Jahr nutzen, den Tierschutz in das Zentrum der politischen Diskussionen zu rücken. Den Versprechen der Parteien haben nach der Wahl auch tierschützerische Taten zu folgen", erklärt die Vorsitzende des Tierschutzvereins für den Kreis Altenkirchen, Gisela Krüger-Kuhlmann.
„Schon jetzt aber ist sicher: Wer die Verbandsklage für seriöse Tierschutzverbände ablehnt, wer nicht anerkennt, dass das Tierschutzgesetz einer umfassenden Novellierung bedarf, und wer nicht aktiv dazu beiträgt, die Tierheiminfrastruktur in Deutschland zu sichern, der hat sich die Stimmen der Millionen Tierfreundinnen und Tierfreunde nicht verdient.“




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Hintergrund:
Verbandsklage im Tierschutz
Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Nur Organisationen, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Organisationen nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen müssen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken. So würde es beispielsweise genügen, die Rechtmäßigkeit umstrittener Haltungssysteme an einem Ort gerichtlich prüfen zu lassen. Das Urteil würde dann analog für alle anderen Orte gelten.


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