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Nachricht vom 21.01.2014    

Import von Musikinstrumenten kann teuer werden

Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz informiert zu einem Thema, dass sicher für viele Musiktreibende aber auch Eltern von Kindern in Musikausbildung interessant ist. Denn der Import von Musikinstrumenten aus nicht EU-Ländern unterliegt strengen Regeln. Das vermeintlich billige Instrument kann schnell teuer werden.

Symbolfoto: AK-Kurier

Region. Musikinstrumente sind teuer. Der Kauf seltener Musikinstrumente ist bei Sammlern eine beliebte Geldanlage und für viele Musiker der Traum schlechthin. Viele erhoffen sich, über den Onlinehandel auf besonders günstige Stücke im Ausland zu stoßen. Das versuchen auch Eltern, deren Kinder in der Ausbildung sind.

Hierbei rät Edgar Wilk, Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, jedoch zur Vorsicht. Er betont: „Kommen die Instrumente aus Fernost, der Schweiz oder den USA, müssen die Käufer zusätzlich zum Kaufpreis Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen.“
„Innerhalb der EU zahlt man als Deutscher zwar weder Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) noch Zoll, wenn man für den Eigenbedarf einkauft und importiert“, sagt Wilk. Importiere man aber etwas aus Nicht-EU-Staaten, sei das anders: Reisende zahlten für Artikel des persönlichen Gebrauchs ab 300 oder 430 Euro Zoll – je nach Art der Reise.
Für Importe per Post jedoch gelte: „Bereits ab einem Warenwert von 150 Euro zahlt der Käufer Zoll“, so Wilk. Dieser betrage bei Musikinstrumenten je nach Art des Instruments 3,2 oder 3,7 Prozent. „Dazu kommen 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer ab einem Warenwert von 22 Euro.“
Die Höhe der zu entrichtenden Abgaben bemisst sich entweder nach dem Rechnungs- oder dem Versicherungswert – darin eingeschlossen sind meist die Transportkosten. Ein Beispiel: Eine E-Gitarre kostet in den USA umgerechnet 2.840 Euro. Dazu kommen noch circa 140 Euro Versandgebühren. Die Rechnungssumme beträgt nun umgerechnet 2.980 Euro. Dieser Betrag ist die Berechnungsgrundlage für 3,7 Prozent Zoll und 19 Prozent Steuern. Der Käufer muss also für die Abgaben weitere 700 Euro zahlen.




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„Dabei hilft es auch nicht, wenn das Paket als Geschenk deklariert ist“, betont Wilk, denn die Beamten öffneten die Post mitunter. Von anderen Tricksereien rät er ebenfalls ab: „Der Verkäufer sollte nicht entgegen der Realität einen geringeren Wert auf der Rechnung angeben, damit sein Kunde Zoll und Steuern spart“, sagt er. Verdächtig niedrige Werte kontrollierten die Zollbeamten. Dann müsse der Käufer nachweisen, dass das Instrument so günstig war.

Wilk betont: „Eine falsche Wertangabe kann ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen.“ Spätestens dann wird das Instrument richtig teuer.


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