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Nachricht vom 23.01.2014    

Landessynode setzt auf rigoroses Sparen

Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland tagte in Bad Neuenahr und traf zukunftsweisende und drastische Sparmaßnahmen. Fünf Vertreter des Kirchenkreises Altenkirchen wirkten an den Entscheidungen mit. Es ging aber auch um seelsorgerische Fragen, wie etwa dem Suizid, wo Antworten gesucht und gefunden wurden.

An den Entscheidungen der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland waren auch fünf Synodale aus dem Kirchenkreis beteiligt: Pfarrer Marcus Tesch (Wissen) und Superintendentin Andrea Aufderheide (vorne, von links) sowie Frank Schumann Petra Stroh (Birnbach) und Pfarrerin Silvia Schaake, Flammersfeld. Foto: Heidi Stiewink

Kreis Altenkirchen/Bad Neuenahr. „Als eine wegweisende und bewegende Synode“ hat Superintendentin Andrea Aufderheide die gerade beendete Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland in Bad Neuenahr erlebt. Die Superintendentin aus dem Kirchenkreis Altenkirchen ist auch gleichzeitig nebenamtliches Mitglied der Kirchenleitung der zweitgrößten deutschen Landeskirche.

Zukunftsweisende Entscheidungen, insbesondere auch einschneidende Sparmaßnahmen, kennzeichneten die Synode, an der insgesamt fünf Vertreter des Kirchenkreises Altenkirchen teilnahmen. „Wir haben diesmal Entscheidendes beschlossen, aber es warten noch eine Menge Aufgaben auf uns“, unterstrich Superintendentin Aufderheide.

Einen wesentlichen Teil der insgesamt sechs Tage verbrachten die 214 Synodalen aus 38 Kirchenkreisen und 732 Gemeinden zwischen Niederrhein und Saar mit Beratungen über die allgemeine Finanzlage. Drastische Sparmaßnahmen auf landeskirchlicher Ebene sind nötig. Mit der Streichung von acht Millionen Euro im Rahmen von 150 Maßnahmen zur Ausgabensenkung wurde ein erstes Sparpaket beschlossen, dem im nächsten Jahr ein zweites über weitere zwölf Millionen Euro folgen soll. Bis 2018 müssen im Haushalt insgesamt 35 Prozent eingespart werden, um das strukturelle Defizit auszugleichen. Die rheinische Kirche möchte damit auch finanziellen Risiken vorbeugen, die durch sinkende Einnahmen bei steigenden Versorgungslasten für Pfarrer und Kirchenbeamte entstehen.

Auch wenn sich die Einsparziele auf das landeskirchliche Arbeiten beziehen, haben sie teils gravierende Folgen für die Arbeit in Kirchenkreisen und Gemeinden. Dies wurde auch im Zusammenhang mit Plänen die „Büchereifachstelle“ der Landeskirche einzusparen, deutlich. „Ich bin sehr froh, dass diese Sparpläne vom Tisch sind“, unterstreicht die Synodale Petra Stroh (Birnbach). Die Kreissynode hatte im November in Betzdorf beantragt, die für den Kirchenkreis so wichtige Arbeit der Büchereifachstelle zu sichern: die neun evangelischen Büchereien im Kirchenkreis Altenkirchen mit ihren rund 86 zumeist ehrenamtlichen Mitarbeitern seien dringend auf den „Kopf“ der Büchereifachstelle angewiesen. Neben Aus- und Weiterbildung für dieses wichtige Arbeitsfeld brauche es die Büchereifachstelle auch, um Auflagen zu erfüllen, damit die Büchereien etwa Angebote wie die des „Lesesommer“ leisten dürfen.

Dankbar ist man im Kirchenkreis Altenkirchen nun, dass die Landessynode die vor allem aus „ländlichen“ Kirchenkreisen vorgetragenen Argumente zum Erhalt der Büchereifachstelle aufnahm und das ansonsten fest verzurrte „Sparpaket“ dafür aufschnürte. Bis 2022 – so der Synodenbeschluss – ist die Büchereifachstelle gesichert und es wurden Freiräume zur Suche nach langfristigen Lösungen geschaffen.

Dass es bei der „Inhaltsschwere“ und der Vielzahl der Meinungen und Charaktere in der Landessynode immer wieder gelingt „einmütige“ Entscheidungen zu treffen, ist für den Landessynodalen Frank Schumann (Birnbach) immer wieder ein „Geschenk“. Pfarrer Marcus Tesch (Wissen) beeindruckte ebenfalls das „ernsthafte Ringen um gute Entscheidungen für unsere Kirche und die Gemeinden“. Persönlich war er dankbar für die täglichen ansprechenden Andachten über die „Barmer Theologische Erklärung“, die das Bekenntnis zu Christus in den Fokus stellten.



Dass es neben den vielen finanziellen und organisatorischen Themen der Landessynode auch immer Raum für inhaltliche Themen gibt, ist Landessynodale Pfarrerin Silvia Schaake (Flammersfeld) wichtig. „Ich bin froh über inhaltliche Debatten wie die über die Erklärung ‚Wirtschaften für das Leben’ oder den Jugendbericht“, unterstreicht die Theologin. „Damit werden die Fragen um Einsparungen und das ‚Beschäftigung der Kirche mit sich selbst’ von Platz 1 verdrängt und ins richtige Verhältnis gesetzt!“

Vor dem Hintergrund, dass es künftig deutlich weniger Theologen geben wird, beriet die Synode unter der Überschrift „Zeit fürs Wesentliche“ auch über die Zukunft des Pfarrberufes. Hier ging es um die Frage, wie eine Überlastung der Stelleninhaber angesichts eines komplexen Aufgabenfeldes vermieden werden kann und welche Schwerpunkte dafür in den Gemeinden gesetzt werden sollen. Zu einer Arbeitszeitregelung soll in den Gemeinden, Kirchenkreisen und Einrichtungen künftig nach Antworten gesucht werden. Pfarrer sind tätig in Verkündigung und Seelsorge, in Bildung und Diakonie, Management und Verwaltung; sie sind zuständig vom Kindergottesdienst bis zum Seniorenkreis. Von 2000 Pfarrstellen sind derzeit 113 unversorgt, während für 2030 nur noch 530 besetzte Stellen prognostiziert werden.

Intensiv hatten sich die Synodalen mit Fragen der seelsorglichen Begleitung im Zusammenhang mit Suizid beschäftigt. Diese Diskussion war auch den heimischen Synodalen sehr wichtig. Am Ende beschlossen sie eine Handreichung mit der Überschrift „Niemand nimmt sich gern das Leben“. Betont wird in der Handreichung die Aufgabe der Seelsorge, gerade auch Menschen nicht allein zu lassen, die einen Suizid erwägen. Dies bedeute nicht, den Suizid gut zu heißen. Seelsorge diene dem Leben, halte die Ambivalenz der Betroffenen mit aus und sei bestrebt, einem Todesverlangen entgegen zu wirken, heißt es in der Handreichung. Doch „trotz eines grundsätzlichen Neins zum Suizid gilt es den Menschen, die keinen Ausweg für sich sehen, mit Respekt und Empathie zu begegnen“. Die Not des Menschen solle im Mittelpunkt stehen und nicht das Urteil über ihn.

Auswirkungen auf die kirchliche Arbeit vor Ort hat der Beschluss der Landessynode zu Änderungen bei den Presbyteriumswahlen. Künftig dürfen auf der obligatorischen Gemeindeversammlung zur Kandidaten-Vorstellung auch noch anwesende Gemeindemitglieder nachnominiert werden. Für die Kirchengemeinden erleichtert diese neue Regelung die Suche von Kandidiaten.

Abgelehnt wurde hingegen der Vorschlag, Wahlen auch dann abzuhalten, wenn die Zahl der Wahlvorschläge die Zahl der zu wählenden Presbyter nicht übersteigt. Auch ein Quorum, bei dem Kandidaten mindestens 20 Prozent der Stimmen erhalten müssten, wurde vom obersten Leitungsgremium der rheinischen Kirche zurückgewiesen. In zwei Jahren stehen auch im Kreis Altenkirchen die nächsten Presbyteriumswahlen an und die Gemeinden können sich nun entsprechend vorbereiten. (PES).



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