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Nachricht vom 31.01.2014    

Keine Windkraft auf dem Stegskopf (aktualisiert)

Das Bundesumweltministerium hat sich mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) darauf verständigt, dass der ehemalige Truppenübungsplatz Daaden im Westerwald Teil des Nationalen Naturerbes wird. Danach verzichtet die BImA auf die ursprünglich geplante Errichtung von Windenergieanlagen auf dem „Stegskopf“. Diese Planungen waren auf heftigen Protest der rheinland-pfälzischen Naturschutzverbände gestoßen. In einer Pressemitteilung drücken BUND, NABu und GNOR ihre Freude über die Berliner Entscheidung aus.

Foto: Harry Neumann

Daaden. Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Ich begrüße die Entscheidung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, ihre bisherigen Planungen zum Bau von Windkraftanlagen auf dem Stegskopf nicht weiterzuverfolgen. Damit ist der Weg frei, die einzigartige Landschaft rund um den Stegskopf als Lebensraum für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Ich danke auch den Naturschutzverbänden in Rheinland-Pfalz, die mit ihrem Engagement zu diesem Erfolg für den Naturschutz beigetragen haben.“

Flasbarth weiter: „Der Truppenübungsplatz Daaden kann als Teil des Nationalen Naturerbes auch der wirtschaftlichen Entwicklung im Westerwald, z.B. für nachhaltigen Tourismus, neue Impulse geben. Hierzu haben die Verbände bereits wertvolle Vorschläge unterbreitet, die nun im gemeinsamen Dialog fortgeführt werden können. Es spricht auch nichts dagegen, wenn die versiegelten Flächen im ehemaligen Lagerbereich auf dem Truppenübungsplatz genutzt werden. Selbstverständlich muss dies im Einklang mit den Schutzzielen des Nationalen Naturerbes erfolgen.“

Hintergrund und weitere Informationen:
Mit der vom BMUB erreichten Verständigung wird das Ziel der Naturschutzverbände erreicht, den ehemaligen Truppenübungsplatz Daaden (2.016 Hektar) in die Flächenkulisse des Nationalen Naturerbes aufzunehmen.

Allerdings hat die BImA gebeten, den angrenzenden Kommunen anzubieten, die versiegelten Flächen auf der Liegenschaft (ehem. Lagerbereich) zur gewerblichen Nutzung freizugeben. Dieser Bitte kann entsprochen werden, sofern die beabsichtigte Nutzung in Einklang mit den Schutzzielen des Nationalen Naturerbes erfolgt. Daher ist auch auf diesen Flächen die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen.

Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, die Schließung von Truppenübungsplätzen für eine Initiative für den Naturschutz zu nutzen. Weitere 30.000 Hektar großräumiger Naturgebiete im Eigentum des Bundes werden in dieser Legislaturperiode als Nationales Naturerbe nachfolgenden Generationen gesichert.

Für das Nationale Naturerbe ist ohne Zweifel auch der Truppenübungsplatz Daaden geeignet, den das Land Rheinland-Pfalz bereits hierfür benannt hat und der fast vollständig FFH- und europäisches Vogelschutzgebiet ist. Neben der großen Bedeutung für den Vogelzug kommen hier viele bundesweit bedeutsame und streng geschützte Tierarten vor – darunter Schwarzstorch, Rotmilan, Schwarzmilan, Rauhfußkauz, Wildkatze, Bekassine, Braunkehlchen und Haselhuhn. Herausragend ist auch das schützenswerte Landschaftsbild, die wertvollen Lebensraumtypen wie z. B. Felskuppen, Blockschutthalden, vegetationsreiche Gewässer und Borstgrasrasen sowie die wertvollen alten Westerwälder Huteweiden. Damit ist Daaden im Naturraum Westerwald und darüber hinaus ein einzigartiges ökologisches Juwel.

Naturschutzverbände begrüßen Entscheidung der Bundesregierung
Die Landesverbände und die Kreisgruppen von NABU, BUND und GNOR begrüßen die heute bekannt gegebene Entscheidung der Bundesregierung, den Truppenübungsplatz Daaden im Westerwald in das Nationale Naturerbe zu überfüh­ren. „Damit wird die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verantwortung für die Erhaltung dieses einmaligen Naturpotentiales gerecht und liefert einen wichti­gen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt im Westerwald, in Rheinland-Pfalz und in Deutschland“, kommentiert Harry Neumann, Vorsitzender des BUND Rhein­land-Pfalz die Entscheidung.
Auch die von einigen Kommunen befürworteten Pläne für einen Windpark auf dem Truppenübungsplatz seien jetzt endgültig gestorben. „Die Entscheidung gegen den Windpark war überfällig, weil Windräder an die­ser Stelle den Lebensraum stark gefährdeter, windkraftsensibler Arten zerstört hätten“, so Siegfried Schuch, Vorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz. „Eine Ver­einbarkeit zwischen Windkraft und Naturschutz wäre nicht möglich gewesen.“



Seitdem die Aufgabe des Truppenübungsplatzes durch die Bundeswehr bekannt wurde, wurden die Windkraftpläne von den Betreiberfirmen vorangetrieben. Von An­fang an hatten die Naturschutzverbände auf die Vorkommen windkraftgefährdeter Arten, zu denen Windräder einen Mindestabstand einhalten müssen, hingewiesen. „Wenn man diese Artvorkommen zusammen mit den Mindestabständen auf einer Karte einträgt, sieht man, dass es keinen Platz für Windräder auf dem Truppenübungsplatz gegeben hätte. Hierauf haben wir immer wieder hingewie­sen. Selbst die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) kam im Jahre 2012 zu diesem Ergebnis. Trotzdem wurde diese Tatsache entgegen aller Fak­ten von den Windkraftbefürwortern einfach nicht zur Kenntnis genommen“, beklagt Harry Neumann vom BUND. Deshalb hätten die Naturschutzverbände BUND, NABU und GNOR einen Antrag auf Ausweisung als Naturschutzgebiet ge­stellt.

„Aber auch die SGD Nord hat bei der bevorstehenden NSG-Ausweisung die Arten nicht vor der Windkraft geschützt, sie hat die für Windkraft eingeplanten Flächen ein­fach aus der Schutzgebietsfläche ausgeklammert und damit eine politisch motivierte
und naturschutzfachlich sachfremde Abgrenzung vorgelegt. Eine langjährige gericht­liche Auseinandersetzung um die Windräder durch alle Instanzen wäre damit vorpro­grammiert gewesen.
„Das Bundesumweltministerium hat rechtzeitig die hohe Bedeutung dieses ‚ökologischen Juwels‘ für den Natur- und Artenschutz und die Bedeutung für die Region im Dreiländereck erkannt. Wir sind froh, dass uns der Gang durch die Instanzen erspart wird und dieses einmalige Gebiet mit seinen seltenen Ar­ten und dem einzigartigen Landschaftsbild durch die Entscheidung der Bun­desregierung erhalten bleibt“, so die Vorsitzenden der Verbände Harry Neumann (BUND), Siegfried Schuch (NABU) und Dr. Peter Keller (GNOR).

Von der rot-grünen Landesregierung hätten sie sich auch ein so eindeutiges Bekenntnis zum Naturschutzschutz auf dem Stegskopf und an anderer Stelle ge­wünscht, wie dies jetzt von der Bundesregierung komme.
Von der SGD als Obere Naturschutzbehörde erwarten die Verbände jetzt, dass der komplette Stegskopf umgehend als Naturschutzgebiet ausgewiesen wird und nicht nur ein Teil. Soweit die gemeinsame Presserklärung der Verbände.


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