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Nachricht vom 09.02.2014    

Betriebsratswahlen ab 1. März

Die IG Metall Betzdorf wirbt für die Betriebsratswahlen, die am 1. März beginnen. Insbesondere auch die jungen Leute sind gefragt, da aus Altersgründen viele Betriebsräte ausscheiden. Ab fünf Beschäftigte in einem Betrieb kann ein Betriebsrat gewählt werden.

IG-Metallbevollmächtigter Claif Schminke ruft zu Betriebsratswahlen auf. Foto: Archiv AK-Kurier

Betzdorf/Region. Die IG Metall Betzdorf wirbt unter dem Motto „Deine Wahl – Deine Stimme“ für die Betriebsratswahlen 2014. „Betriebsräte sorgen für bessere Arbeitsbedingungen und sichere Arbeitsplätze. Betriebe mit Betriebsrat zahlen im Durchschnitt rund zehn Prozent höhere Entgelte“, sagte Claif Schminke, 1. Bevollmächtigter. Ohne Anhörung des Betriebsrates seien Kündigungen unwirksam und bei Sozialplänen sei seine Zustimmung erforderlich. Für die IG Metall sei das Ziel: Kein Betrieb ohne Betriebsrat.

Bei den Betriebsratswahlen 2010 gelang es der IG Metall in rund 1.500 Betrieben bundesweit neue Betriebsräte zu gründen. Die IG Metall Betzdorf betreut rund 50 Betriebsräte in den Unternehmen der Region.
„Betriebsratswahlen sind gelebte Demokratie im Betrieb“, sagte Claif Schminke. Es gehe darum, dass die Beschäftigten die Arbeitsbedingungen konkret mitgestalten und verbessern könnten. „Wenn es nicht die Beschäftigten mit ihrer Gewerkschaft tun, tut es keiner“.
"Auch die letzten betrieblichen Auseinandersetzungen haben klar gezeigt, wie wichtig Betriebsräte sind", sagte Schminke. Die IG Metall wolle den Anteil junger Menschen, Frauen und Angestellten in den Betriebsratsgremien erhöhen. „Wir wollen die gesamte Belegschaft repräsentieren“, so Schminke. Allein altersbedingt werden 35 Betriebsräte nicht mehr antreten oder innerhalb der kommenden vierjährigen Amtszeit ausscheiden.



Die Betriebsratswahlen dauern vom 1. März bis 31. Mai 2014. Ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmer dürfen nach drei Monaten Überlassung wählen. Seit dem 13. März 2013 zählen sie bei der Größe des Betriebsrates mit. Manche Gremien werden dadurch größer. Beschäftigte, die seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeiten, dürfen kandidieren.



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