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Nachricht vom 25.02.2014    

Wahlzettel umstritten - Rechtssicherheit angemahnt

Stehen die Kommunalwahlen im Mai auf einer unsicheren Rechtsgrundlage? Derzeit läuft ein Normenkontrollverfahren. In einer Pressemitteilung kritisiert die Kreis-CDU die herrschenden Zustände um die Gesetzgebung des Landes. Es geht um den Hinweis zum Geschlechteranteil der jeweiligen Kandidatenlisten auf dem Stimmzettel.

Symbolfoto: Wolfgang Tischler

Kreisgebiet/Mainz. Vor dem Hintergrund des Normenkontrollverfahrens der rot-grünen Koalition zu den neuen Wahlzetteln für die Kommunalwahlen mahnt der CDU-Kreisverband Altenkirchen Rechtssicherheit an. Unisono erklären die beiden stellvertretenden Kreisvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Dr. Peter Enders (Eichen) und Michael Wäschenbach (Wallmenroth): „Wir sind in Sorge, das die Kommunalwahl auf Basis einer Rechtsgrundlage erfolgt, die nicht verfassungsgemäß ist.“
Konkret geht es um den umstrittenen Hinweis zum Geschlechteranteil der jeweiligen Kandidatenliste auf dem Stimmzettel.

Kommunalverwaltungen, ehrenamtliche Helfer und viele Kandidaten seien mittlerweile verunsichert, weil nicht klar sei, ob die Kommunalwahl auf Basis eines möglicherweise verfassungswidrigen Gesetzes durchgeführt würde, so die CDU-Politiker. Die Folgen wären etwaige Wahlanfechtungen und damit hohe Kosten und erhebliche Belastungen für die Kommunen und erhebliche Belastungen für die ehrenamtlichen Helfer. „Das alles hätte uns Rot-Grün ersparen können. Warnungen gab es genug - auch von der CDU-Landtagsfraktion, die den Gesetzentwurf aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt hat.

Wo war eigentlich der Verfassungsminister bei der juristischen Prüfung? Die fraglichen Regelungen müssen sofort ausgesetzt werden“, so die Forderung von Enders und Wäschenbach. Was sich derzeit abspiele, sei einfach nur peinlich.

„Die rot-grünen Regierungsfraktionen und die Landesregierung haben alle verfassungsrechtlichen Bedenken vom Tisch gewischt. Jetzt holt sie die Wirklichkeit ein, deshalb muss die Regierung ihr eigenes Gesetz notgedrungen per Normenkontrollverfahren selbst vom Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen“, so Enders. Die Fraktionschefs von SPD und Grünen, Hendrik Hering und Daniel Köbler, hätten besser für die notwendige Prüfung gesorgt, bevor sie das Gesetz eingebracht und beschlossen haben.
Wäschenbach weist zudem darauf hin, „dass Innenminister Lewentz den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Grünen seinerzeit als ‚gute Grundlage‘ und ‚einen Weg auf dem man einsteigen kann‘ gewertet habe. Auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat als Mitglied der SPD-Fraktion keine Bedenken gehabt - wie auch weitere Regierungsmitglieder, die der SPD-Fraktion angehören.“



„Es verfestigt sich der Eindruck, dass immer dann, wenn diese Landesregierung Gesetze verabschiedet, der Verfassungsgerichtshof mit am Kabinettstisch sitzt“, kommentiert CDU-Kreisvorsitzender Dr. Josef Rosenbauer.

Es sei beispiellos, wie viele Landesgesetze im Streit mit den Kommunen in Koblenz gelandet seien. Neben dem jetzt von Rot-Grün selbst beantragten Normenkontrollverfahren zum Thema Wahlzettel, bei dem man ein eigenes Gesetz überprüfen lassen müsse, stünden Klagen gegen die Zwangsfusionen, gegen den Kommunalen Finanzausgleich und Klagen wegen der fehlenden Beteiligung des Landes bei der Finanzierung des U3-Ausbaus in den Kindertagesstätten an. Dazu drohe weiteres Ungemach im Streit um die Umsetzung der Inklusion. Auch hier wolle die Landesregierung sich nicht an den neuen Belastungen für Städte, Gemeinden und Kreise beteiligen, heißt es in der Pressemitteilung.


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