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Nachricht vom 28.03.2007    

Polizei klärte Unfallfluchten auf

Durch umfangreiche Ermittlungen haben Beamte der Polizei-Inspektion Altenkirchen zwei Fälle von Unfallflucht aufgeklärt.

Altenkirchen. Der erste Fall von Unfallflucht hatte sich am Donnerstag, 22. März, gegen 20 Uhr im Parkhaus Schlossplatz in Altenkrichen ereignet. Dort stellte ein 58-jähriger Mann bei der Rückkehr zu seinem dort geparkten Auto, dass dieses im Bereich der Fahrzeugtür und des Kotflügels beschädigt war. Der Schaden belief sich auf etwa 1500 Euro. Durch eine zeitaufwändige Auswertung der im Parkhaus installierten Kameras konnten Hinweise auf das unfallverursachende Fahrzeug erlangt werden. Auch konnte ein Zeuge ermittelt werden, der sich kurz nach dem Unfall im Parkhaus aufgehalten hatte. Durch dessen Befragung und die Auswertung der Filme konnte der Übeltäter ermittelt werden. Bei der Begutachtung des Pkw wurden dann tatsächlich frische Unfallschäden festgestellt, die mit den am BMW des Geschädigten vorhandenen Spuren in Verbindung gebracht werden konnten. Der Unfallfahrer gab an, beim Ausparken nicht bemerkt zu haben, dass er einen anderen Pkw beschädigt hatte.
Der zweite Fall von Unfallflucht ereignete sich am Freitag, 23. März, gegen 8.50 Uhr in Michelbach. Dort begegneten sich auf der recht schmalen K 35 ein Omnibus und ein Pkw. Dabei geriet die Fahrerin des Pkw nach rechts auf den unbefestigten Seitenstreifen und fuhr dort einen Leitpfosten um, hielt kurz an und machte sich davon. Die Busfahrerin teilte den Vorfall der Polizei mit und diese machte das Unfallfahrzeug ausfindig.
Die Polizei weist darauf hin, dass es sich bei Unfallflucht nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern um einen Straftatbestand. Dieser wird in der Regel mit einer empfindlichen Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.


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