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Nachricht vom 21.03.2014    

Kindergeld gibt es auch nach dem Abitur

Die Arbeitsagentur Neuwied, hier die Familienkasse, weist in einer Pressemitteilung auf die Zwischenregelungen hin, die für Abiturienten und ihre Eltern von Bedeutung sind.

Region. An allen allgemein bildenden Gymnasien und Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz endet für viele Abiturienten Ende März die Schule. Viele Eltern sind verunsichert, wie es jetzt mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar für die Zwischenzeit arbeitslos melden?

Die Familienkasse klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen not­wendig. Sie ist z.B. dann nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt inner­halb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Dies besagt das Kin­dergeldrecht grundsätzlich für noch nicht 25jährige Kinder.

„Aber auch, wenn sich die Un­terbrechung etwas länger gestaltet, z.B. weil das Kind den Studienstart mit dem Winterse­mester im Oktober wählt, brauchen sich Eltern keine Sorgen zu machen. Hier genügt oft schon der Nachweis der eigenen Bemühungen um einen Ausbildung- oder Studienplatz“, erläutert Herbert Jordan, Leiter der Familienkasse Rheinland-Pfalz. „Wer einen Freiwilligendienst antritt, muss jedoch genau auf die Viermonatsfrist achten; dauert es hier länger bis zum Start, muss eine Meldung erfolgen“ so Jordan.



Wichtig ist immer, dass es eine schriftliche Erklärung darüber gibt, welcher weitere Weg gewählt wird. Die dafür nutzbaren Formulare (z.B. Mitteilung über ein Kind ohne Ausbil­dungs- oder Arbeitsplatz) stehen im online-Formulardienst unter www.familienkasse.de be­reit. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren:
Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8.00-18.00 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter 0800 45555 30.


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