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Nachricht vom 08.04.2014    

Wahlzettel bleiben ohne Zusatz

Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden: die Wahlzettel zur Kommunalwahl erhalten keinen geschlechterspezifischen Aufdruck. Damit sieht sich die CDU in ihrer Auffassung bestätigt. In einer Pressemitteilung begrüßen die Christdemokraten die Entscheidung des Gerichts.

Kreisgebiet/Mainz. Nachdem der Koblenzer Verfassungsgerichtshof (VGH) das umstrittene Aufdrucken des Geschlechteranteils auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl als nicht verfassungskonform bezeichnet und damit das rot-grüne Kommunalwahlgesetz gekippt hat, sehen sich die heimischen CDU-Vertreter in ihrer bisherigen Haltung bestätigt.

„Die ganze Verunsicherung in den Kommunen und bei den Kandidaten hätte vermieden werden können. Hier ging es Rot-Grün einmal mehr um Machtdemonstration und nicht um die Sache“, urteilt CDU-Kreisvorsitzender Dr. Josef Rosenbauer. Der Frauenförderung in den Kommunalparlamenten habe die Regierung einen Bärendienst erwiesen.
Seine beiden Stellvertreter, die Landtagsabgeordneten Dr. Peter Enders (Eichen) und Michael Wäschenbach (Wallmenroth) monieren, dass die Landesregierung alle rechtlichen Zweifel in den Wind geschlagen habe.
„Politik sollte man niemals mit der Brechstange betreiben. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Das Ziel der Frauenförderung ist wichtig, aber bitte mit klugen Mitteln! Die Entscheidung des höchsten rheinland-pfälzischen Gerichts hat nun alle Warnungen der CDU sowie zahlreicher Verfassungsrechtler bestätigt und das Ansinnen der Regierungskoalition gestoppt - so wie es viele bereits vor Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes prophezeit hatten", kommentiert Enders.



„Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die sich ehrenamtlich zur Wahl am 25. Mai stellen wollen, sind verunsichert und verärgert darüber, wie leichtfertig eine Regierungsmehrheit mit Recht und Gesetz umgeht“, ergänzt Wäschenbach.

Ministerpräsidentin Dreyer wie Innenminister Lewentz hätten ein verfassungswidriges Gesetz vorangetrieben, obwohl sie auf Experten der Verfassungsabteilung zurückgreifen können. „Wer Politik mit dem Kopf durch die Wand machen möchte, der hinterlässt am Ende Bauschutt. Deshalb: Keine verfassungsrechtlichen Experimente, und der Verfassungsgerichtshof ist auch kein Reparaturbetrieb für undurchdachte Gesetze", so das Resümee der beiden Landtagsabgeordneten.

Da der Verfassungsgerichtshof das Gesetz mit den umstrittenen Wahlzettelaufdrucken ausgesetzt habe, werden nun die Wahlzettel wie bisher gedruckt. Somit würden die Wähler anders als im rot-grünen Kommunalwahlgesetz vorgesehen nicht in ihrer Wahlentscheidung beeinflusst.
Gleichwohl, so die CDU-Politiker, gelte es zu überlegen, wie man mehr Frauen, Jüngere und einen Querschnitt der Berufsgruppen für die Kommunalpolitik begeistern kann.


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