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Nachricht vom 15.04.2014    

Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf nicht betreten

Der Truppenübungsplatz Daaden/Lager Stegskopf bleibt weiterhin für Ungefugte tabu. Das Presseinformationszentrum der Bundeswehr weist in einer Mitteilung auf die noch bestehenden Gefahren hin und warnt vor dem Betreten. Welcher Art diese Gefahren sind, geht aus der Warnung nicht hervor. Zuwiderhandlungen ziehen Strafen nach sich.

Betreten des Geländes Stegskopf ist noch streng verboten. Foto: Archiv AK-Kurier

Daaden. Auch nach Beendigung der militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes Daaden einschließlich des Lagers Stegskopf ist das unbefugte Betreten des Geländes verboten.
Die Bundeswehr warnt ausdrücklich vor Gefahren, denen sich Unbefugte bei Betreten aussetzen. Gerade bei schönem Wetter üben Truppenübungsplätze eine besondere Anziehungskraft auf Spaziergänger, Naturliebhaber, insbesondere aber auch auf Kinder aus. Zur eigenen Sicherheit wird die Bevölkerung dringend gebeten, den Truppenübungsplatz nicht zu betreten und entsprechend auf die Kinder einzuwirken.

Im Dezember 2013 endete die militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Daaden einschließlich des Lagers Stegskopf. Zur Jahresmitte soll die Liegenschaft an die Eigentümerin, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA),übergeben werden.



Das Gelände des Truppenübungsplatzes Daaden ist landschaftlich interessant und böte Naturfreunden Gelegenheit zur Erholung. Bislang sind jedoch noch nicht alle Vorbereitungen für die Übergabe des Platzes an die Eigentümerin BImA abgeschlossen. Nach wie vor sind Platz und Lager daher militärische Bereiche.

Hierauf weisen Zäune sowie geschlossene Tore und Schranken, die mit entsprechenden Hinweisschildern versehen sind, hin.
Das Lager wird durchgehend durch ein Sicherheitsunternehmen bewacht. Der Feldjägerdienst der Bundeswehr fährt auf dem Truppenübungsplatzgelände zu unregelmäßigen Zeitpunkten tagsüber, nachts, auch an Wochenenden und Feiertagen, Streife. Das unbefugte Betreten des Platzes kann von den Feldjägerkräften als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.



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