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Nachricht vom 03.06.2008    

Beschluss des Landtags bedauert

Der Antrag der Unionsfraktion im rheinland-pfälzischen Landtag zu einer Vereinfachung des Kommunalwahlrechts ist gescheitert. Die heimischen Landtagsabgeordneten Dr. Peter Enders und Dr. Josef Rosenbauer bedauerten in einer Pressemitteilung diese Entscheidung.

Kreis Altenkirchen. "Wir hätten den Bürgerinnen und Bürgern im Ober- und Unterkreis gerne den Gang zur Wahlurne erleichtert. Leider haben SPD und FDP unsere Bemühungen nicht mitgetragen", bedauern die CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Josef Rosenbauer und Dr. Peter Enders das Scheitern des CDU-Antrages, der eine vorherige Versendung der Stimmzettel bei Kommunalwahlen vorsah.
"Nicht wenige Beschwerden erreichten uns in den letzten Jahren von unseren Bürgerinnen und Bürgern, die das Wählen gehen bei Kommunalwahlen, zuletzt 2004, zu Recht als eine unangenehme Sache empfunden hatten. Auf Listen zur Aufstellung von Kreistag, Verbandsgemeinde- oder Ortsgemeinderat und dazu noch zur Europawahl konnten sie bis zu 100 Stimmen auf die jeweiligen Wahlvorschläge verteilen. Für die Wählerinnen und Wähler war das, vor allem unter dem Zeitdruck in der Wahlkabine, wo mitunter die Wartenden schon ungeduldig in der Schlange standen, eine Zumutung. In der Folge wurden Sie mit ihrem umfassenden Wahlpensum nicht oder nicht in der gewünschten Weise fertig. Das Ergebnis waren ungültige Stimmabgaben", so die Abgeordneten. Rosenbauer und Enders unterstützten deshalb den Antrag der CDU, mit dem erreicht werden sollte, dass die Wahlberechtigten sich schon vor der Wahlhandlung mit Kumulieren, Panaschieren und den Listenkandidaten vertraut machen können, um ungültige Stimmabgaben zu vermeiden.
Das Bundesland Baden-Württemberg, so Rosenbauer und Enders, habe bereits langjährige Erfahrung in diesem Bereich: Seit 1953 würden dort die Stimmzettel schon vor den Wahlen verschickt. Zu vermehrten Missbrauchsfällen sei es nicht gekommen. "Vielmehr wird die Versendung der Stimmzettel vor dem Wahlgang von den Wahlberechtigten als demokratische Dienstleistung verstanden, mit der gewissenhaft umgegangen werden muss und wird", bekräftigten Rosenbauer und Enders, "umso bedauerlicher ist es, dass der Vorstoß für mehr Bürgerfreundlichkeit an den Stimmen von SPD und FDP gescheitert ist."
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Hintergrund:
Der rheinland-pfälzische Landtag hat in der letzten Plenarsitzung über eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes diskutiert. Die CDU-Fraktion hatte einen Antrag eingebracht, der uunter anderem vorsah, dass den Wählerinnen und Wählern die Stimmzettel für die Wahlen zum Gemeinderat, Verbandsgemeinderat und Kreistag spätestens drei Tage vor dem Wahltag zugesendet werden (Landtagsdrucksache 15/2212). Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von SPD und FDP abgelehnt. Es bleibt deshalb bei der derzeitigen Gesetzeslage, nach der die Wählerinnen und Wähler die Stimmzettel erst erhalten, nachdem sie den Wahlraum betreten haben.


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