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Nachricht vom 04.06.2008    

HwK warnt vor Werbeanrufen

Die HwK Koblenz warnt vor Werbeanrufen eines dubiosen Instituts für Handwerk und Gewerbe, dessen Mitarbeiter sich als HwK-Angehörige ausgeben. Dies stimmt auf keinen Fall, stellt die HwK klar.

Koblenz. Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz warnt vor Werbeanrufen eines Instituts, das den Betrieben aushangpflichtige Gesetze zu einem überhöhten Betrag anbietet und gleichzeitig bei Zuwiderhandlungen gegen die betriebliche Auslagepflicht ein Bußgeld androht. Dabei gleicht sich die Vorgehensweise: Der Anrufende gibt sich als HwK-Mitarbeiter aus oder bezieht sich auf die Kammer und behauptet, dass alle Handwerker verpflichtet seien, in ihrem Betrieb sogenannte Handwerkerschutzgesetze in Textform auszulegen. Entsprechende Dokumente könnten für 70 Euro per Nachnahme bestellt werden. Für den Fall eines Verstoßes gegen die Aushangpflicht wird mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro gedroht, in einigen Fällen auch eine Kontrolle durch die HwK angekündigt. Als Empfänger des Nachnahmebetrags wurde in den bekannt gewordenen Fällen ein "Institut für Handwerk" oder ein "Institut für Handwerk und Gewerbe" angegeben. Die HwK Koblenz weist ihre Mitgliedsbetriebe ausdrücklich darauf hin, dass diese Anrufe nicht von ihr ausgehen oder durch sie veranlasst werden und bittet darum, alle Fälle dem HwK-Rechtsdezernat zu melden.
Eine kostengünstige Sammlung auslagepflichtiger Gesetze können die Betriebe über die Verlagsanstalt Handwerk in Düsseldorf (www.handwerksblatt.de) beziehen, in der auch das amtliche Mitteilungsorgan der Kammer, das Deutsche Handwerksblatt, erscheint.
Informationen für Handwerksbetriebe beim HwK-Rechtsdezernat,
Telefon 0261/398-268, Telefax 0261/ 398-983, recht@hwk-koblenz.de, www.hwk-koblenz.de.


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