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Nachricht vom 28.06.2014    

IHK Koblenz kritisiert Berliner EEG-Beschluss

Die Industrie- und Handelskammer Koblenz kritisiert die am Freitag (27.6.) vom Bundestag beschlossene EEG-Novelle. Mit ihr soll laut IHK wegen Querelen mit der EU der Bestandsschutz für die betriebliche Eigenstromerzeugung von Industrieunternehmen ausgehebelt werden.

Beispiele für erneuerbare Energieträger: Biogas, Photovoltaik und Windenergie. Foto: Florian Gerlach/Wikipedia

Koblenz/Region. „Der Prüfvorbehalt für die EEG-Befreiung der Eigenstromerzeugung mit Altanlagen bis 2017 verletzt den Vertrauensschutz der Wirtschaft massiv“, mahnt IHK-Hauptgeschäftsführer Arne Rössel. „Die Unternehmen, die in den letzten Jahren in eine eigene Stromerzeugung mit hocheffizienten Kraftwerken investiert hätten, müssen dauerhaft von der EEG-Umlage ausgenommen werden. So wurde es im bisherigen EEG versprochen und so muss es auch eingehalten werden.“

Eine Umfrage der IHK-Organisation aus dem letzten Jahr zeigt, dass 19 Prozent der Unternehmen bereits heute eine Eigenerzeugungsanlage betreiben. Weitere 8 Prozent setzten dies gerade um und 21 Prozent planten den Aufbau einer Eigenversorgung. "Diesen Unternehmen würde ab 2017 die Finanzierungsgrundlage entrissen, auf der sie ihre Kraftwerke geplant haben", so Rössel. „Das ist schlicht inakzeptabel. Zumal die Differenzierung zwischen Alt- und Neuanlagen zwangsläufig auch zu Wettbewerbsverzerrungen führt.“



„Die EEG-Novelle zeigt das ganze Dilemma der Förderpolitik: Um die ausufernden Kosten in den Griff zu bekommen, will die Politik jetzt sehenden Auges den Vertrauensschutz der Unternehmen verletzen“, kritisiert Robert Lippmann, Geschäftsführer Standortpolitik der IHK Koblenz. „Damit stünde für unsere Wirtschaft auch die Planungssicherheit insgesamt in Frage. Man muss sich klar machen, was das für die Entwicklung von Investitionen und Arbeitsplätzen bedeutet kann.“

Die zunehmenden Marktverzerrungen, der immer weitere Korrekturbedarf am Gesetz und die Konflikte mit dem EU-Recht sind aus Sicht der IHK ein klarer Beleg dafür, dass das Gesetz selbst nicht mehr handhabbar ist: „Das Nachsteuern beim EEG geht mit immer höheren Kollateralschäden einher. Ordnungspolitisch ist ein echter Neustart dringend geboten“, sagt Hauptgeschäftsführer Rössel.


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