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Nachricht vom 03.04.2007    

Bleiberechtsregelung zeigt erste Erfolge

"Die Bleiberechtsregelung zeigt erste Erfolge," konstatierte jetzt Landrat Michael Lieber, und: "Wir konnten bereits mehreren Familien ein Bleiberecht einräumen."

Kreis Altenkirchen. Die Innenministerkonferenz hat durch ihren Beschluss am 17. November vergangenen Jahres durch ihren Bleiberechtsbeschluss die Möglichkeit eröffnet, auch geduldeten Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis einzuräumen. Neben vielen anderen Bedingungen mussten der Ausländerbehörde Pässe vorgelegt sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes nachgewiesen werden.
Nachdem der betroffene Personenkreis durch die Kreisverwaltung informiert worden war, konnte inzwischen bereits 18 Personen ein Bleiberecht eingeräumt werden. So wurde Mitte März der Familie Fazliah aus Kirchen-Wehbach ein Aufenthaltsrecht zuerkannt. Dieses war von zahlreichen Unterstützern nachdrücklich eingefordert worden. Nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die 7-köpfige Familie nunmehr eine Existenz in Deutschland aufbauen und für die Kinder einen Ausbildungsplatz suchen. Landrat Lieber reagierte erfreut auf die Entwicklung: "Ich freue mich, dass insbesondere viele Familien in den Genuss eines Bleiberechts gekommen sind. Die Kreisverwaltung wird konsequent alle Möglichkeiten der Bleiberechtsregelung nutzen. Genauso konsequent werden wir jedoch die Ausreisepflicht bei dem Personenkreis, der nicht unter die Bleiberechtsregelung fällt, vollziehen. Ich appelliere deshalb nochmals an diesen Personenkreis, der nicht unter die Bleiberechtsregelung fällt, die freiwillige Ausreise mit organisatorischer und finanzieller Unterstützung des Landkreises in Erwägung zu ziehen."
Die Kreisverwaltung sei sicher, so heißt es in einer Presseerklärung, dass in der nächsten Zeit weitere Aufenthaltserlaubnisse im Rahmen der Bleiberechtsregelung erteilt werden können.
Alle Ausländer, die trotz schriftlicher Information und Erinnerung noch keinen Antrag gestellt haben, können noch bis zum 18. Mai ihre Unterlagen einreichen.


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