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Nachricht vom 05.08.2014    

„Rhein in Flammen“ ist auch eine behördliche Meisterleistung

Beim Touristenspektakel „Rhein in Flammen“ am kommenden Samstag (9.8.) erstrahlen Uferpromenaden, Burgen und Schlösser in rotem Bengalfeuer. Zur Krönung des Abends werden im Unesco-Welterbe Oberes Mittelrheintal neun Großfeuerwerke entlang des Rheins von Koblenz bis Spay abgebrannt. Bevor es zischt und leuchtet, haben viele Behördenmitarbeiter gründliche Arbeit geleistet.

Wenn am Samstag bei Rhein in Flammen die Raketen explodieren, haben viele Behördenmitarbeiter vorher akribische Arbeit geleistet. Archivfoto: Kuriere

„Damit die vielen Zuschauer den Feuerzauber sicher genießen können, ist jede Menge Vorarbeit zu leisten“, sagt Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der zuständigen Genehmigungsbehörde. „Rhein in Flammen ist ein großer Tourismusmagnet und hat schon seit 59 Jahren eine Anziehungskraft, die weit über unsere Region hinausgeht“, erläuter Kleemann. Er freut sich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Behörde, der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord, einen wichtigen Beitrag leisten, damit das Abbrennen des Feuerspektakels sicher stattfinden kann.

Bevor es losgeht, muss das Großfeuerwerk bei der SGD Nord angemeldet werden. Dazu gehört die Vorlage eines genauen Lageplanes mit der Kennzeichnung des Schutzabstandes. Durch die detaillierten Angaben erhalten die Mitarbeiter der Behörde wichtige Informationen und die Möglichkeit, die Abbrennorte vor dem Spektakel aufzusuchen. Es wird geprüft, ob die Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, die Anwohner und die Besucher ausreichend sind.




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Der Schutzabstand vom Abbrennort ist abhängig von den verwendeten Effekten. Für das Abschlussfeuerwerk auf der Festung Ehrenbreitstein ist zum Beispiel ein Schutzabstand von 320 Metern nötig. Das erklärt auch warum in dieser Zeit die Bundesstraße 42 gesperrt und eine Schutzzone von 120 Metern auf dem Rhein eingerichtet wird.

Hinzu kommt die Überprüfung, wer das Feuerwerk abbrennt. Denn das darf nicht jeder. Der Feuerwerker muss nachweisen, dass er die erforderlichen Kenntnisse durch Fachkundelehrgänge hat. Alle fünf Jahre muss er sein Wissen nachweisbar auffrischen, damit er hinsichtlich technischer Neuerungen, Fortschritte und Vorschriften auf einem aktuellen Stand ist.

Aber nicht nur die SGD Nord sorgt für Sicherheit bei „Rhein in Flammen“, sondern auch die Kommunen, die Polizeidienststellen, die Straßenverwaltung, die Deutsche Bahn die Schifffahrtsdirektion des Bundes, die Feuerwehren und viele weitere leisten einen wichtigen Beitrag.


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