Werbung

Nachricht vom 09.08.2014    

Für Ferienjobber gilt Jugendarbeitsschutz

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord gibt Hinweise zum Jugendarbeitsschutz für den Ferienjob. Alljährlich bessern Schülerinnen und Schüler mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf. In Rheinland-Pfalz gelten dazu besondere Bedingungen zum Schutz der Jugendlichen.

Der Jugendarbeitsschutz gilt für Ferienjobber ebenso wie für Auszubildende. Foto: SGD

Region. Viele Schülerinnen und Schüler haben zurzeit einen Ferienjob, um ihr Taschengeld aufzubessern. Auch aus der Sicht der Eltern gibt es für die Ferienarbeit gute Gründe. Der Nachwuchs bekommt einen Einblick ins wirkliche Leben, und macht wichtige soziale Erfahrungen.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord weist daraufhin, dass einiges beachtet werden muss, denn für den Ferienjob von unter 18-jährigen Schülerinnen und Schülern gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dessen Vorgaben und Bestimmungen sollen dazu beitragen, die Jugendlichen vor Gesundheitsschäden durch schwere Arbeit zu schützen.

Voraussetzung für eine Ferienarbeit ist das Mindestalter von 15 Jahren und in Rheinland-Pfalz mindestens neun absolvierte Pflichtschuljahre. Ist das 15. Lebensjahr zwar erreicht, aber die neun Pflichtschuljahre noch nicht absolviert, so dürfen diese Schüler und Schülerinnen nur maximal vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden.



AK-Kurier Newsletter: So sind Sie immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Ansonsten gelten für die Ferienjobber die gleichen Bestimmungen wie für regelmäßig beschäftigte Jugendliche. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten, es gilt die Fünftagewoche, die Beschäftigung darf nicht in der Nachtzeit (20 Uhr bis 6 Uhr) erfolgen und Samstag und Sonntag müssen frei sein.

Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel in Gaststätten, Hotels oder Krankenhäusern dürfen Jugendliche an diesen Tagen und auch nach 20 Uhr unter Erfüllung weiterer Voraussetzungen beschäftigt werden. Auch dürfen Jugendlichen keine gefährlichen Arbeiten zugewiesen werden, die ihre physischen und psychischen Fähigkeit übersteigen und mit Unfallgefahren verbunden sind.


Feedback: Hinweise an die Redaktion



Aktuelle Artikel aus Region


Unbekannte zerkratzen Mercedes in Reiferscheid

In Reiferscheid wurde ein geparktes Fahrzeug Opfer von Vandalismus. Unbekannte Täter beschädigten einen ...

Erfrischung pur: Wandern am Wasser im Westerwald

Wenn die Temperaturen wieder steigen, bietet der Westerwald zahlreiche Wanderwege, die sowohl durch schattige ...

Jubiläumsschützenfest in Selbach: 90 Jahre Gemeinschaft

Das Jubiläumsschützenfest der St. Hubertus-Schützenbruderschaft in Selbach war ein voller Erfolg. Drei ...

Traditionelles Handwerk beim Schmiedefest in Freudenberg

Am Sonntag, dem 10. August, öffnet das Technikmuseum Freudenberg seine Tore für das beliebte Schmiedefest. ...

Morsbach feiert die 16. Lange Nacht der Republik

Am 9. August wird Morsbachs Ortskern erneut zur Festmeile. Die "Lange Nacht der Republik" verspricht ...

Teamgeist und Technik: Erfolgreiches Kreisjugendfeuerwehr-Zeltlager in Molzhain

Mehr als 220 Jugendliche und Betreuer erlebten ein abwechslungsreiches Zeltlager in der Freizeitanlage ...

Weitere Artikel


Landräte wollen Zusammenarbeit fortsetzen

Die begonnen Zusammenarbeit des Rhein-Sieg-Kreises und des Landkreises Altenkirchen soll fortgesetzt ...

Mit dem Helikopter über das Wildenburger Land

Etwas Besonderes hat sich der Verein "Erntedankfest Friesenhagen" zum diesjährigen Erntedankfest einfallen ...

Buch zu gewinnen

Die Kuriere verlosen als Urlaubslektüre drei Exemplare des Doppelbandes „Wo morgens der Hahn kräht“. ...

Niederfischbach lädt zur 454. Kirmes und Heimatfest ein

Die 454. Föschber Kirmes vom 16. bis 19. August bietet auf 1,2 Kilometern mitten im Ort Unterhaltung, ...

Ein Erlebnistag im Kletterwald

Es gefiel den Kindern und Jugendlichen ausnehmend gut und spannend war der Tag im Kletterwald Bad Marienberg ...

Heribert Günther verabschiedet

Mehr als 50 Jahre ehrenamtlich im Dienst war der ehemalige Waldvorsteher Heribert Günther für die Waldinteressengemeinschaft ...

Werbung