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Nachricht vom 06.07.2008    

Quittung für bodenlosen Leichtsinn

Schwer verletzt wurde am Samstag, 5. Juli, der 15-jährige Fahrer eines Mofas, als er in Wehbach mit einem Motorroller, das von einem 17-Jährigen gelenkt wurde, zusammenstieß. Bei dem Unfall war Alkohol im Spiel, möglicherweise auch Drogen, wie die Betzdorfger Polizei berichtet.

Wehbach. Am Samstag, 5. Juli, 20.45 Uhr befuhren ein 17-jähriger Rollerfahrer und ein 15-jähriger Mofafahrer im Gegenverkehr den in einem Waldstück gelegenen Friedhofsweg in Kirchen-Wehbach, der Zufahrt zum dortigen Friedhof ist.
Beide Verkehrsteilnehmer verstießen gegen das Rechtsfahrgebot. In einer Kurve begegneten sich der Rollerfahrer und der Mofafahrer, wobei Ersterer versuchte, nach links auszuweichen, worauf er gegen die Böschung stieß anschließend zu Fall kam. Sein Roller stieß daraufhin gegen das Mofa des 15-Jährigen, der dadurch ebenfalls zu Fall kam.
Der 17-jährige Rollerfahrer trug während der Fahrt einen Helm und verletzte sich bei dem Sturz leicht mit Verdacht einer Schulter-/Hüftprellung. Außerdem trug er Schürfwunden an Armen und Beinen davon. Für den 15-jährigen Mofafahrer lief die Sache nicht so glimpflich ab: Er trug während der Fahrt keinen Helm und verletzte sich bei dem Sturz schwer: Offene Unterschenkelfraktur, Kieferbruch und Verdacht auf innere Verletzungen.
Der Rollerfahrer verließ aus Angst anschließend die Unfallstelle, da sein Roller manipuliert war und eine Geschwindigkeit von etwa 90 bis 100 km/h erreichen konnte. Der Mofafahrer stand während der Fahrt unter Alkoholeinfluss, wobei ein zusätzlicher BTM-Verstoß nicht ganz ausgeschlossen werden konnte. Beide Fahrer waren vermutlich Mitglieder einer Gruppe, die sich vor der Fahrt auf einem Bolzplatz vor dem Friedhof getroffen hatte. Aus dieser Gruppe half eine Person dem Rollerfahrer, sein Fahrzeug zu "beseitigen", indem er ihm anbot, dieses bei sich zu Hause unterzustellen.
Das Mofa, das der 15-Jährige gefahren hatte, gehörte einer weiteren Person aus der Clique. Der hatte die Fahrt geduldet, obwohl er vom alkoholisierten Zustand des Fahrers wusste.
Der flüchtige Unfallbeteiligte erschien während der Ermittlungen erst wieder an der Unfallstelle, nachdem einer aus der Gruppe diesen auf dem Handy angerufen hatte. Somit konnte anschließend Licht ins Dunkle des Unfallgeschehens gebracht werden. Jetzt kommt: Strafanzeige wegen Verkehrsunfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt, Dulden der Trunkenheitsfahrt, Beihilfe zur Verkehrsunfallflucht und Strafvereitelung...


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