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Nachricht vom 21.08.2014    

Bildungsprämie geht in die dritte Förderphase

Auch die Kreisvolkshochschule Altenkirchen ist wieder dabei: Hier können Bildungsprämiengutscheine ausgestellt werden. Bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro können hier Weiterbildungskosten übernommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Gudrun Kohl aus Eichen erhielt in der dritten Förderperiode als erste den Prämiengutschein von Bernd Kohnen, dem Leiter der Kreisvolkshochschule.
Foto: KV Altenkirchen

Altenkirchen. Gute Nachricht für alle Weiterbildungs-Interessierten aus der Region: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt auch weiterhin die individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige.

„Das Programm Bildungsprämie wird in einer dritten Förderphase mit einer Laufzeit bis Ende 2017 weitergeführt“, teilte Landrat Michael Lieber mit. Insgesamt stehen 85 Millionen Euro zur Verfügung, hierbei wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert. Nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens für die Beratungsstellen kann die Kreisvolkshochschule Altenkirchen ab sofort wieder Bildungsprämiengutscheine ausstellen. Der Prämiengutschein zur Ko-Finanzierung individueller beruflicher Weiterbildung hat einen Wert von 50 Prozent der Kurskosten bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro.

„In Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Betzdorf ist die Ausstellung der Gutscheine nach vorheriger telefonischer Terminabsprache sowohl in Altenkirchen als auch in Betzdorf möglich“, betonte Bernd Kohnen von der Kreisvolkshochschule, die seit dem Jahr 2009 Ansprechpartner für die Bildungsprämie im Landkreis Altenkirchen ist und nun auch bereits wieder die ersten Gutscheine ausstellte. „Seit Start des Programms im Herbst 2008 wurden bundesweit über 250.000 Prämiengutscheine ausgegeben, davon circa 500 Gutscheine im Landkreis. So sind circa 150.000 Euro Fördermittel für die individuelle berufliche Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen oder Seminaren und Prüfungen in den Kreis geflossen“, unterstreicht Berno Neuhoff von der Regional- und Kreisentwicklung die bildungspolitische Bedeutung des Förderprogramms für den Landkreis.



Prämienberechtigt sind Erwerbstätige, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. „Neben der persönlichen Einstellung ist die regelmäßige Weiterbildung der wichtigste Faktor zum beruflichen Erfolg. Sie sorgt für die nötige Sachkenntnis, um die Herausforderungen des modernen Berufslebens immer wieder zu meistern - mit Hilfe der Bildungsprämie oder des rheinland-pfälzischen Qualischecks wird dies finanziell unterstützt.“, resümierte Landrat Michael Lieber.

Wer sich für die Bildungsprämie interessiert, kann sich an die Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Altenkirchen (Telefon: 02681-812211 oder E-Mail: kvhs@kreis-ak.de) wenden oder sich im Internet auf der Seite www.bildungspraemie.info informieren.



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