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Nachricht vom 27.07.2008    

Neue Steuer, neue Belastung?

Weiteren Aufklärungsbedarf zur sogenannten Abgeltungssteuer sieht die Westerwald Bank, sorgen die Neuerungen im Steuersytem für erhebliche Unruhe. Allerdings gibt es auch positive Effekte für viele Sparer, meint das Kreditinstitut.

Hachenburg/Altenkirchen. Neuerungen im Steuersystem sorgen für Unruhe, bergen sie doch meist Mehrbelastungen für die Bürger. Die Abgeltungssteuer, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, wird sich für viele Sparer aber auch positiv auswirken. Grundidee der neuen Abgeltungssteuer ist die einheitliche Besteuerung aller Kapitalerträge. Ab 2009 wird darauf ein Steuersatz von 25 Prozent fällig. "Das dient in erster Linie der Steuervereinfachung, denn es gibt nur noch eine zusammengefasste Einkunftsart", erläutert Dirk Zehler von der Westerwald Bank. Aber: Die durch die Abgeltungsteuer eintretenden Veränderungen seien an vielen Anlegern bislang "vorbei gerauscht".
Die Abgeltungssteuer ersetzt die bisherige Zinsabschlagsteuer von 30 Prozent und wird wie diese direkt von den Kreditinstituten einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Sie betrifft fast alle Kapitalanlagen und alle Anleger. Neu ist, dass damit die Einkommensteuer abschließend abgegolten ist. Wer einen höheren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent hat, zahlt weniger Steuern als bisher. Anleger mit einem Steuersatz unter 25 Prozent können sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über ihre Steuererklärung zurückholen - auch sie zahlen damit nicht mehr als bisher. Unverändert bleibt die Höhe der Freibeträge: Dieser Sparerpauschbetrag liegt für Alleinstehende bei 801 Euro im Jahr, bei Verheirateten ist er doppelt so hoch und beträgt also 1.602 Euro. Mit Freistellungsaufträgen können Sparer auch weiterhin dafür sorgen, dass bis zur Höhe dieser Freibeträge erst gar keine Steuer abgeführt werden muss. "Anleger, die mit Riester-Sparplänen für ihr Alter vorsorgen, sind von der neuen Regelung nicht betroffen", erklärt Zehler. Hier gelte weiter die nachgelagerte Besteuerung bei Auszahlung zum persönlichen Steuersatz.
Als Vorteil für die Anleger erweise sich der so genannte Bestandsschutz für Altanlagen, zu denen die meisten Aktienfonds, die noch in diesem Jahr gezeichnet werden, zählen. Bislang bleiben Kursgewinne von Wertpapieren nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Diese Regel entfällt ab 2009. Anleger, die diesen Bestandsschutz nutzen, müssen nach zwölf Monaten Haltedauer aber weiterhin keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne zahlen - selbst wenn sie die Wertpapiere erst Jahre später verkaufen.
"Es besteht kein Grund zur Panik. Aber gerade jetzt gilt es, die Vorteile beispielsweise von Aktienfonds für eine langfristige Vermögensanlage zu nutzen", resümiert Zehler und verweist darauf, dass dabei selbstverständlich die individuelle Chance-Risiko-Neigung in Einklang mit den Bedürfnissen und Zielen der einzelnen Anleger stehen müsse. Frühzeitiges Handeln könne sich daher lohnen.


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