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Nachricht vom 17.10.2014    

Gebhardshain: CDU–Fraktion sieht aktuell keinen Handlungsbedarf

Die CDU-Fraktion im VG-Rat Gebhardshain sieht derzeit keinen aktuellen Handlungsbedarf zu den Fusionsplänen Gebhardshain/Wissen. In einer Pressemitteilung mahnen die Christdemokraten den Respekt vor der Justiz des Landes an, denn das Urteil zur Zwangsfusion Daaden/herdorf steht ja noch aus. Dieses Urteil habe Priorität.

Gebhardshain. Mit den die VG Gebhardshain betreffenden neuen Fusionsplänen der Landesregierung befasste sich die CDU–Fraktion des Verbandsgemeinderates in einer Klausursitzung. Die Fraktionsmitglieder äußerten ihr völliges Unverständnis darüber, dass die Landesregierung jetzt, für alle Beteiligten plötzlich und unerwartet, eine Fusion des Gebhardshainer Landes mit der VG Wissen anregt.

In einem Schreiben des Innenministers Roger Lewentz vom Oktober 2012 an Bürgermeister Konrad Schwan und Landrat Michael Lieber teilte Lewentz mit, dass „die Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Gebhardshain zum Abschluss der zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform 2019 vorgenommen werden soll“.

Die SPD des Gebhardshainer Landes hatte sich die Entscheidung des Ministers im Vorfeld der Kommunalwahl 2014 zu Eigen gemacht und in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Hier heißt es wörtlich: „Unser Ziel (das der SPD), die Entscheidungsfindung zu entschleunigen, haben wir erreicht. Bis 2019 existiert die Verbandsgemeinde Gebhardshain“.

Für die CDU–Fraktion sowie den CDU–Gemeindeverband Gebhardshain gibt es keinen Grund, eine funktionierende, bürgernahe und im Kreis Altenkirchen geringst verschuldete Verbandsgemeinde (weiterer Schuldenabbau – keine Liquiditätskredite), die eine hervorragende Infrastruktur vorhält, zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu fusionieren oder zu zerschlagen.

Andere, weniger Einwohner zählende Verbandsgemeinden wie z.B. Dierdorf und Waldbreitbach wiederum werden in Sachen Kommunalreform/Gebietsänderung erneut „außen vor gelassen“.
Die Fraktionsmitglieder sind der Meinung, dass ein jetziges Fusionsbetreiben durch die Landesregierung einen Vertrauensbruch darstellt und den Verbandsgemeinderat in seiner Arbeit lähmt.
Der Respekt vor der unabhängigen Justiz gebietet es, dass die Landesregierung in Mainz die für Frühjahr oder Sommer zu erwartenden Urteile des Verwaltungsgerichtshofes in den zahlreichen anhängigen Klageverfahren beim Verfassungsgerichtshof, unter anderem auch von Daaden und Herdorf, abwartet und beachtet.



Die Annahme der Landesregierung, dass kleinere Verbandsgemeinden schlechter aufgestellt sind als große Verwaltungseinheiten, ist hinreichend widerlegt, wie man auch am Beispiel der Verbandsgemeinde Gebhardshain sehen kann. Bei den Wasserpreisen und der Pro-Kopf-Verschuldung befindet sich Gebhardshain landesweit unter den besten Kommunen, trotz der verbesserungswürdigen Finanzausstattung des Bundes und des Landes.
Die Verbandsgemeinde Gebhardshain ist kein künstliches Verwaltungsgebilde, sondern besteht in diesem Zuschnitt schon seit zwei Jahrhunderten und hat mit weitaus weniger Einwohnern (Bevölkerungszahl im Jahre 1815 = 1915 Einwohner!) schon wesentlich ärmere Zeiten gemeistert. Im Einvernehmen mit Bürgermeister Konrad Schwan wird ein Zusammenbleiben aller Ortsgemeinden klar angestrebt.

Bürgerbeteiligung und kommunale Selbstverwaltung werden nach einhelliger Meinung der Fraktionsmitglieder durch die momentane Vorgehensweise aus Mainz nicht genügend gewürdigt.
Da also erst die Urteile des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz Klarheit darüber geben werden, ob das von der Landesregierung eingeleitete Gesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform überhaupt in der beabsichtigen Form umgesetzt werden kann, ist die CDU–Fraktion der einhelligen Meinung, im Moment nichts zu überstürzen und in Aktionismus zu verfallen.

Die Eigenständigkeit der Verbandsgemeinde Gebhardshain hat bis zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes weiterhin höchste Priorität. Es wäre wünschenswert, wenn die Landesregierung bis zur Entscheidung des Gerichtes keine weiteren Zwangsfusionen anstrebt.


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