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Nachricht vom 16.12.2014    

Zuviel gezahlte Rundfunkgebühren bis 31.Dezember zurückfordern

Die HwK Koblenz informiert darüber, dass in Einzelfällen Betriebe zu hohe Rundfunkgebühren bezahlt haben und diese müssen die zu viel gezahlten Beiträge selbständig bis zum 31. Dezember zurückfordern.

Region. Zum 1. Januar 2013 wurde das System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von dem bis dahin geltenden gerätebezogenen Gebührensystem hin zu einem geräteunabhängigen Beitragssystem geändert. Bezugspunkt für die Bemessung der Rundfunkbeiträge ist nun nicht mehr die Zahl der Rundfunkempfangsgeräte, sondern die Zahl der Betriebsstätten, der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge.

In den vergangenen zwei Jahren wurden Unternehmen, die bereits als Gebührenzahler bei der GEZ registriert sind, angeschrieben und um Aktualisierung und Umstellung ihrer Angaben auf das neue Beitragssystem gebeten. Nach geltendem Recht besteht eine Pflicht der Unternehmen, die Fragen zu beantworten bzw. die Pflicht, eine beitragspflichtige Betriebsstätte selbständig zu melden. Verstöße gegen diese Meldepflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Die zum Jahresende ablaufende Frist gilt nur für Betriebe, die noch nach den alten Regelungen ihre Rundfunkbeiträge entrichtet haben, da sie die konkreten Meldungen zur Anzahl der Beschäftigten, Anzahl der Fahrzeuge und Anzahl der Filialen bisher noch nicht abgegeben haben. Diese Einordnung mit der alten Rundfunkgebühr kann jedoch zur Zahlung von zu hohen Beiträgen führen, da es Konstellationen gibt, dass ein Unternehmer nach der gesetzlichen Neuregelung weniger als zuvor zahlen muss. So können Betriebe mit bis acht Beschäftigten von einer überhöhten Zahlung betroffen sein, die vor 2013 mindestens zwei Radios oder Autoradios angemeldet hatten. Auch Betriebe, die sich innerhalb einer bereits anderweitig beitragspflichtigen Wohnung oder Büro/Werkgemeinschaft befinden, können zu viel Beitrag gezahlt haben.




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Soweit Unternehmen davon betroffen sind, müssen sie eventuell zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge selbst zurückfordern. Die Verjährungsfrist für den Rückforderungsanspruch ist der 31.12.2014. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Rückerstattung beim „ARD ZDF Deutschlandradio", Beitragsservice, in 50656 Köln geltend gemacht werden. Gleichzeitig hat eine Meldung der beitragsrelevanten Daten zu erfolgen.


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