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Nachricht vom 21.01.2015    

Helau, Olau, Alaaf: Polizei warnt vor Alkoholfahrten

Das närrische Treiben der Fastnachtszeit hat bereits begonnen und wird zwischen Schwerdonnerstag und Aschermittwoch seinen Höhepunkt erreichen. Daher weist das Polizeipräsidium Koblenz vor den „tollen Tagen“ nochmals auf einige Dinge hin, die der allgemeinen Verkehrssicherheit dienen.

Symbolfoto zeigt Alk-Testgerät. Die Polizei wird an den närrischen Tagen verstärkt kontrollieren.

Region. Das närrische Treiben der Fastnachtszeit hat bereits begonnen und wird zwischen Schwerdonnerstag und Aschermittwoch seinen Höhepunkt erreichen. Daher weist das Polizeipräsidium Koblenz vor den „tollen Tagen“ nochmals auf einige Dinge hin, die der allgemeinen Verkehrssicherheit dienen:

Wer an den närrischen Tagen Autofahren muss, sollte am besten ganz auf Alkohol verzichten. Denn die Folgen bei Fahrten und besonders bei Unfällen unter Alkoholeinfluss sind regelmäßig schwerwiegend. Schon der Genuss geringer Mengen Alkohol kann zur Fahruntüchtigkeit führen. Dies kann bereits mit 0,3 Promille gegeben sein. Kommen noch Ausfallerscheinungen hinzu, macht sich der Autofahrer bereits strafbar, was ihn neben empfindlichen Geldstrafen auch den Führerschein kostet.
Die Polizei rät daher zum „Null Komma Null Risiko“ und appelliert an die Autofahrer nach karnevalistischen Veranstaltungen mit entsprechendem Alkoholgenuss das Fahrzeug stehen zu lassen.

Nicht nur Alkoholgenuss birgt Risiken im Straßenverkehr. Zunehmend ahndet die Polizei auch Fahrten unter dem Einfluss verbotener Drogen wie etwa Cannabis, „Speed“ oder Ecstasy. Alle rheinland-pfälzischen Polizeibeamtinnen und -beamten sind in der Erkennung einer Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr besonders geschult. Auch hier drohen empfindliche Geldbußen, der Verlust der Fahrerlaubnis und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.




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Aber auch manches noch so fantasievoll gestaltete Kostüm kann bei der Autofahrt störend sein. Wird die Bewegungsfreiheit des Fahrers eingeschränkt oder aber die Sicht oder das Gehör behindert, sollte das Kostüm beim Fahren nicht getragen werden.
Daher rät die Polizei zum „Probesitzen“ mit dem Kostüm vor der eigentlichen Veranstaltung, damit man auf der Fahrt zur Faschingsfeier keine Überraschung erlebt, denn nach Straßenverkehrsordnung müssen die Bewegungsfreiheit und die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers gegeben sein und es dürfen weder Sicht noch Gehör im Straßenverkehr beeinträchtigt werden.
Auch in diesem Jahre wird die Polizei wieder verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen und appelliert daher schon jetzt an die Narren das Auto an den „tollen Tagen“ stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen.


Auch in dieser Session wird die Polizei bei Verkehrskontrollen verstärkt nach Fahrzeugführern Ausschau halten, die sich trotz aller Warnungen alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen hinters Steuer setzen. Auch Großkontrollen in Stadt und Region sind geplant.


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