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Nachricht vom 25.01.2015    

Verkehrsunfälle: Nicht immer war das Wetter schuld

Drogen, Alkohol und zu schnelles Fahren nennt die Polizei Betzdorf als Unfallursache für einige Verkehrsunfälle in ihrem Dienstgebiet. Zum Glück gab es bei den Unfällen nur einen leicht verletzten 18-Jährigen. Aber es gibt für zwei Autofahrer erhebliche Folgen, denn neben Fahren unter Drogen und Alkohol kommen noch andere Delikte hinzu.

Verkehrsunfall in Kirchen, Gesamtschaden rund 28.000 Euro. Fotos: Polizei

Kirchen. Ein 24-jähriger Fahrzeugführer befuhr am Samstag, 24. Januar, gegen 23.20 Uhr, die Klotzbachstraße im Innenstadtbereich von Kirchen. Im Verlauf dieses abschüssigen Streckenabschnittes geriet er infolge unangepasster Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn ins Rutschen.

Hierbei stieß er mit seinem Pkw gegen ein abgestelltes Fahrzeug. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der geparkte Pkw gegen eine Hauswand gedrückt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden von insgesamt etwa 28.000 Euro. Der 24-jährige entfernte sich zu Fuß von der Unfallstelle, konnte jedoch im Rahmen der anschließenden Fahndungsmaßnahmen ermittelt werden.

Beim Fahrer ergaben sich Hinweise auf rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit, deshalb wurde eine Blutentnahme veranlasst und der Führerschein sichergestellt.

Friesenhagen. Ein 19-jähriger Fahrzeugführer befuhr am Samstag, 24. Januar, gegen 14.20 Uhr die abschüssige L 278 aus Richtung Wildbergerhütte kommend in Richtung Friesenhagen-Crottorf.

Im Verlauf einer Rechtskurve geriet der junge Mann infolge unangepasster Geschwindigkeit auf der winterglatten Fahrbahn ins Rutschen. Der Pkw rutsche über die Gegenfahrbahn in den Straßengraben und stürzte dort auf die linke Fahrzeugseite. Der Fahrer konnte unverletzt sein Fahrzeug verlassen. Die Bergung des Fahrzeuges musste durch einen Abschleppdienst erfolgen. Es entstand Sachschaden von etwa 1.000 Euro.



Alsorf. Ein 32-jähriger Fahrzeugführer befuhr mit seinem Pkw am Sonntag, 25. Januar, um 7.10 Uhr die L 280 aus Richtung Alsdorf kommend in Richtung Daaden. Im Verlauf der Strecke geriet der Fahrer auf regennasser Fahrbahn, ausgangs einer scharfen Linkskurve, aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit unter erheblicher Alkoholisierung mit dem Pkw ins Schleudern.

Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab, durchfuhr einen Straßengraben und prallte frontal gegen eine steil ansteigende Felswand.

Bei dem alkoholisiertem Fahrer wurde eine Blutentnahme angeordnet, einen Führerschein besaß er nicht. Der 18-jährige Beifahrer wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Es entstand Sachschaden von etwa 2.500 Euro. Der nicht mehr fahrbereite Pkw musste durch einen Abschleppdienst abgeholt werden.



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