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Nachricht vom 24.09.2008    

Kinderzuschlag statt Hartz IV

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit informiert über die Möglichkeiten des so genannten Kinderzuschlages, für den ab 1. Oktober niedrigere Einkommensgrenzen gelten.

Neuwied/Altenkirchen. Kleidung, Schulhefte, Ausflüge - Kinder kosten viel Geld. Auch Eltern, die nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind, müssen oft mit jedem Cent rechnen. Zusätzlich zum Kindergeld können Familien mit geringem Einkommen schon heute den so genannten Kinderzuschlag bekommen. Ab dem 1. Oktober gelten dafür niedrigere Einkommensgrenzen, so dass mehr Familien in den Genuss dieser Unterstützung kommen können. Immerhin zahlt der Staat über die Familienkassen bis zu 140 Euro pro Kind und Monat. Damit soll vermieden werden, dass Eltern wegen ihrer Kinder Hartz IV-Leistungen beantragen müssen.

Beantragen können den Zuschlag Paare, die über ein Einkommen von mindestens 900 Euro verfügen, für Alleinerziehende liegt die Einkommensuntergrenze bei 600 Euro. Wie hoch das Einkommen im Höchstfall sein darf, wird für jeden Einzelfall individuell ausgerechnet. Grundlage dafür sind der elterliche Bedarf, die Wohnkosten und der möglich Gesamtkinderzuschlag. Für Verwirrung sorgt bei manchen Eltern die Tatsache, dass Väter und Mütter mit einem Einkommen unter 900 beziehungsweise 600 Euro keinen Kinderzuschlag beantragen können, weiß Gudrun Rang, Leiterin der Familienkasse in Neuwied. „Der Kinderzuschlag ist aber weder eine Alternative noch ein Zuschuss zu Hartz IV-Leistungen, sondern wird gezahlt, um ein Abrutschen in die Hilfsbedürftigkeit zu verhindern. Wo dies nicht möglich ist, muss Grundsicherung (Hartz IV) beantragt werden.“



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Wer glaubt, dass er durch die veränderten Bedingungen Anspruch auf Kinderzuschlag haben könnte, sollte bei der zuständigen Familienkasse so schnell wie möglich einen entsprechenden Antrag stellen. Formulare gibt´s im Internet unter www.kinderzuschlag.de oder bei der Familienkasse Neuwied, Julius-Remy-Straße 4, 56564 Neuwied. Wer Fragen hat, kann sich an das Service-Telefon der Kindergeldkasse wenden: 01801 – 546 337 (3,9 Cent/min aus dem Festnetz, Handytarife können abweichen).


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