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Nachricht vom 12.03.2015    

Verbandsgemeinde Altenkirchen führt Ehrenamtskarte ein

Als erste Kommune im Landkreis hat die Verbandsgemeinde Altenkirchen die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. Mit der Karte soll das Engagement der Ehrenämtler besondere Wertschätzung erfahren und mehr Menschen zu ehrenamtlicher Tätigkeit animieren. Der Kooperationsvertrag wurde im Rathaus unterzeichnet.

Staatssekretär Clemens Hoch und Bürgermeister Heijo Höfer vorne, von links) unterzeichneten den Kooperationvertrag im Rathaus Altenkirchen. Günter Imhäuser als Stadtführer, Andrea Rohrbach, Koordinatorin Ehrenamt und Familienbüro der Kreisverwaltung und Andreas Mattern, Fachangestellter für Bäderbetriebe (von links)waren dabei. Foto: Manfred Hundhausen

Altenkirchen. Als erste Kommune im Land geht die Verbandsgemeinde Altenkirchen mit der Einführung einer Ehrenamtskarte mit gutem Beispiel voran. Den entsprechenden Kooperationsvertrag unterzeichneten am Mittwoch 11. März im Rathaus Altenkirchen, Bürgermeister Heijo Höfer und der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Hoch.

Bürgermeister Hejo Höfer hob die Wichtigkeit des Ehrenamtes besonders im ländlichen Bereich in den Vereinen und anderen Strukturen hervor und betonte, dass die Ehrenamtskarte nicht nur als ein Plastikkärtchen zu verstehen sei, sondern betrachtete es auch als Dach unter dem sich Ehrenämtler versammeln könnten. Er zollte all denen höchsten Respekt, die sich ohne Eigennützigkeit für die Gemeinschaft einsetzten und sieht die Einführung der Ehrenamtskarte in der Verbandgemeinde Altenkirchen als kleines Zeichen der Wertschätzung und Dankbarkeit.

Staatssekretär Hoch freute sich über die Anzahl von 60 Kommunen, die bereits ihr Interesse angemeldet hätten und erklärte: "Je mehr Städte und Gemeinden diese Karte einführten, desto größer wird logischerweise die Liste der Vergünstigungen“. Auch er sieht die Karte als Dankeschön und Wertschätzung für ehrenamtlich tätige Personen und erhofft sich dadurch auch eine Belebung des Tourismus im Land. Er dankte allen Verantwortlichen des Rathauses für die gute Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei in diesem Projekt und wünschte dass viele Anträge im Rathaus eingehen würden.

Die Koordinatorin für Ehrenamt und Familienbüro der Kreisverwaltung, Andrea Rohrbach, berichtete von Verhandlungen mit privater Wirtschaft, verschiedenen Aktionsgemeinschaften und dem Werbering in der Verbandsgemeinde Altenkirchen um weitere Vergünstigungen für Ehrenämtler zu gewinnen.



Einige Vergünstigungen für die zukünftigen Kartenbesitzer sind in der Verbandsgemeinde Altenkirche schon fixiert. So gibt es bereits Ermäßigungen für den Besuch im Hallenbad auf der Glockenspitze und einmal im Quartal die Möglichkeit an einer kostenlosen Stadtführung teilzunehmen.

Ermäßigte Eintrittspreise im Land sind beispielsweise für staatliche Burgen, Schlösser und Altertümer in Verwaltung der Generaldirektion „Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz" schon zu haben. Dazu gehören zum Beispiel: Festung Ehrenbreitstein, Schloss Stolzenfels, Burg Pfalzgrafenstein, Burg Trifels, Hambacher Schloss sowie die Landesmuseen von Mainz, Trier und Koblenz. Eine Liste der Vergünstigungen gibt es im Rathaus und im Internet einzusehen.

Vorraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte sind:
Die Ehrenamtskarte bekommen Personen, die sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder nachweislich 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich betätigen, dafür keine finanzielle Entschädigung erhalten und mindestens 16 Jahre alt sind. Die Inhaberin oder der Inhaber der Karte können dann, nicht nur in der eigenen Kommune, sondern landesweit die damit angebotenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Karte, ausgestellt von der Staatskanzlei, ist auf zwei Jahre befristet und kann dann erneut beantragt werden. Das Land Rheinland-Pfalz selbst stellt Vergünstigungen in landeseigenen Einrichtungen sowie Sonderaktionen sicher. Der Antrag für die Karte muss von den jeweiligen Vereinen oder der entsprechenden Organisation bei der Verbandsgemeinde eingereicht werden. Informationen für die Aktion „Wir tun was“ sind im Internet unter: www.wir-tun-was.de zu finden. (phw)


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