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Nachricht vom 13.03.2015    

Sommer, Sonne, Fahrrad fahren, ... und dabei sicher ankommen

Sobald die ersten Sonnenstrahlen hervorblinzeln, schwingen sich viele wieder in den Sattel. Egal ob es nur der kurze Weg zur Arbeit oder die ausgiebige Fahrradtour mit der Familie ist, spätestens im April geht die Radel-Saison wieder los!

Foto: Veranstalter

Region. Der Spaß am Radfahren vergeht allerdings ganz schnell, wenn man selbst, ein Familienmitglied oder ein Freund einen Unfall hatte oder ein Bußgeld zahlen musste. Im letzten Jahr wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz knapp 780 Fahrradunfälle gemeldet. Diese forderten vier Leben, fast ein Viertel der Beteiligten wurde schwerverletzt. Erschreckend: nicht die verwickelten Auto- oder Motorradfahrer waren an den Unfällen schuld!

In mehr als der Hälfte der Fälle war das Handeln der Radfahrer selbst so gefährlich. Sie sind unangepasst gefahren, waren abgelenkt und unachtsam oder ihr Fahrrad war nicht richtig ausgerüstet.

Die Polizei appelliert daher zur eigenen Sicherheit an alle Radfahrer:
• Den Kopf schützen:
Helme sind zwar nicht unbedingt schick, retten aber Leben!

• Sehen und gesehen werden:
Im Dunkeln und in der Dämmerung hilft ein funktionierendes Licht definitiv dabei, den Weg zu finden. Reflektoren oder eine Warnweste tragen zusätzlich dazu bei, dass man auch von anderen schon von weitem gesehen wird!

• Hören und gehört werden:
Durch eine Klingel kann in gefährlichen Situationen auf sich aufmerksam gemacht werden. Bedenken Sie zudem: mit Musik in den Ohren hören Sie die anderen und auch deren Warnsignale nicht!

• Präsent sein:
Nicht nur, dass es verboten ist: wer telefoniert oder tippt, hat es schwerer, das Gleichgewicht zu halten und bekommt außerdem sekundenlang nichts vom Verkehr mit. Wenn man bis zum Anhalten wartet, ist die Nachricht sowieso viel schneller verschickt!

Es ist nicht verboten, Fahrräder ohne vorgeschriebene Beleuchtung zu verkaufen oder zu kaufen. Wer aber ohne Licht auf einem öffentlichen Verkehrsgrund fährt, verletzt die Straßenverkehrszulassungsordnung und wird mit einem Bußgeld von 20 Euro bestraft. Radfahrer, die unerlaubt in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen fahren, müssen sich auf eine Strafe von mindestens 15 Euro einstellen. Wer berauscht oder mit über 1,6 Promille radelt, kann mit drei Punkten, einer Geldstrafe und dem Entzug des Führerscheins rechnen.




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Jörg Ueberholz und Hans-Jürgen Krite sind zwei der vier Fahrradstreifen, die seit Juli 2014 unterwegs sind, um für mehr Verkehrssicherheit auf den Straßen von Koblenz zu sorgen. Ihre Einsätze verlaufen „meist nur präventiv, bei festgestellten Verstößen belassen wir es oft bei Aufklärungsgesprächen. Den Fahrradfahrern, besonders Kindern, werden Tipps zur besseren Ausrüstung ihres Rades gegeben und Fragen rund ums Fahren im Stadtverkehr beantwortet“, erklären die beiden. Natürlich seien manchmal auch Fahrradfahrer dabei, die durch die Fußgängerzone radeln oder den Radweg gegen die Verkehrsrichtung befahren, was dann geahndet wird.

Kinder auf Rädern:
Im letzten Jahr sind allein im Raum Koblenz knapp 100 Kinder bis zum Alter von 14 Jahren mit dem Fahrrad verunglückt. Um solchen Unfällen vorzubeugen, hat Markus Landsrath, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Boppard, noch zwei Hinweise parat:

• Kinder bis zum achten Geburtstag dürfen und sollten auf dem Gehweg fahren.

• Übung macht den Meister: Kinder mit viel Erfahrung sind viel sicherer im Verkehr!

Die Kleinen sollten außerdem erst allein auf die Straßen gelassen werden, wenn sie die Radfahrausbildung gemacht haben und den Fahrradführerschein stolz an ihr Rad kleben konnten. Die für das dritte und vierte Schuljahr vorgeschriebene Ausbildung ist die bekannteste Maßnahme der Verkehrserziehung. Damit ist es aber nicht getan: Üben mit den Eltern, den Geschwistern oder Oma und Opa ist immer noch notwendig! Wobei das ganz nebenbei auch noch Spaß macht.

Zuletzt noch drei wichtige Hinweise an alle Autofahrer:
• Nehmen Sie Rücksicht! Vor allem auf Kinder, die noch nicht so sicher im Verkehr sind.

• Halten Sie beim Vorbeifahren mindestens anderthalb Meter Abstand vom Radfahrer!

• Beim Abbiegen sollte man besonders vorsichtig sein: Fahrräder werden schnell mal übersehen, da sie oft im toten Winkel sind!


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