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Nachricht vom 20.03.2015    

Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Down-Syndrom ist möglich

Am 21. März jährt sich der von den Vereinten Nationen ausgerufene Welt-Down-Syndrom-Tag nun schon zum siebten Mal. Der 21. März ist dabei kein Zufall, denn das 21. Chromosomenpaar ist bei Menschen mit Down-Syndrom um ein 3. erweitert. Menschen, die mit einem Down-Syndrom geboren werden, sollte einmal im Jahr besondere Aufmerksamkeit zukommen, um sie in die Mitte der Gesellschaft zu holen.

Kreis Altenkirchen. Heute spricht man von Inklusion, dem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben in unserer gemeinsamen Gesellschaft - von Anfang an. Zum Welt-Down-Syndrom-Tag macht die Lebenshilfe auf die Menschen aufmerksam, die mit diesem speziellen Gendefekt leider noch allzu häufig am Rande der Gesellschaft leben.

Menschen mit Down-Syndrom werden zu Recht als Menschen beschrieben, die sich durch besondere Offenheit und Herzlichkeit auszeichnen. Ihre Liebenswürdigkeit und Lebensfreude ist herausstechend. Ihr Lebensrecht wird ihnen jedoch, auf rechtliche Grundlagen gestützt, nicht bedingungslos zugesprochen. Fortschreitende diagnostische Methoden, die sogenannte Pränataldiagnostik, ermöglicht schon in der frühen Schwangerschaft die Diagnose. Die werdenden Eltern werden aufgeklärt und vor die Frage gestellt: Können wir uns ein Leben mit einem behinderten Kind vorstellen? Eine Frau in unserer Gesellschaft muss kein Kind mit Behinderung bekommen. Die - auch politischen - Forderungen nach Inklusion, Vielfalt und Chancengleichheit bleiben hier unberücksichtigt.

Unsicherheit und Ängste, Diskriminierung und die Angst allein gelassen zu sein, führen oft trotz den erforderlichen Beratungsgesprächen zu einer Entscheidung gegen das Ungeborene. Nach einem Bericht des Bundesfamilienministeriums werden über 90 Prozent der Feten mit Down-Syndrom abgetrieben. Erschreckende Zahlen!

Gesetzliche verankert ist, dass eine Spätabtreibung, also bis zur Geburt, aus einer medizinischen Indikation heraus möglich ist. Dies meint auch die psychische Überlastung der werdenden Mutter - vielleicht weil niemand da ist, um ihr Mut zu machen und die heute sehr guten Perspektiven auf ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben eines Menschen mit Down-Syndrom aufzuzeigen.



Was viele nicht wissen ist: Ein Mensch mit Down-Syndrom erreicht heute ein Durchschnittsalter von 60 Jahren. Heute gleichen sich die Lebensläufe von Menschen mit und ohne Behinderung immer mehr an. Die Lebenshilfe hilft dabei: Schon früh unterstützen sich Eltern in Elterngruppen in den alltäglichen und auch Entwicklungs- und Gesundheitsfragen. Die Beratungsstelle der Lebenshilfe hilft in Anspruchs- und Antragsfragen und bei der Versorgung. Im Kindesalter unterstützen und fördern die heilpädagogischen Fachkräfte und Integrationskräfte im Kindergarten am Wohnort.

Zunehmend ist Inklusion, bei Bedarf auch mit Unterstützung von Integrationshelfern, in der Schule möglich. Das „Kind“ zieht aus, in eine betreute Wohngemeinschaft, eine eigene Wohnung, in eine Wohnstätte. Selbständigkeit ist möglich und gewollt, wird aktiv von Eltern und Fachkräften der Lebenshilfe unterstützt, für ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Auch im Bereich der Berufstätigkeit ist Selbstbestimmung möglich. Immer mehr Menschen werden auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. Menschen mit Down-Syndrom arbeiten beispielsweise in Supermärkten und Kindertagesstätten. Sie sind beliebte Kollegen und Freunde. Sie verlieben sich und haben Partner. Ein ganz normales Leben also, mit ein wenig mehr Unterstützung, ist möglich.

Wer Menschen mit Down-Syndrom kennt, zweifelt nicht an ihrem Lebensrecht. Mit ihnen ist unsere Gesellschaft bunt, lebhaft und um ein Vielfaches bereichert. Für Fragen steht bei der Lebenshilfe Sonja Flesch-Brinkmann (02681/98302115) zur Verfügung.


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