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Nachricht vom 12.04.2015    

„Rechtliche Betreuung im Ehrenamt“

Ein dreiteiliger Grundkurs "Rechtliche Betreuung im Ehrenamt" beginnt am 28. April in Gebhardshain. Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine im Landkreis bieten die Fortbildung, eine Anmeldung ist erforderlich.

Gebhardshain. Vor 23 Jahren trat das Betreuungsrecht in Kraft. An die Stelle der ehemaligen Vormundschaften und Pflegschaften für Erwachsene ist die Betreuung getreten. Betreuung meint eine rechtliche Vertretung für einen beeinträchtigten Menschen.

Wenn ein Angehöriger, ein Freund oder sozial engagierter Mitbürger für einen beeinträchtigten Menschen eine ehrenamtliche gesetzliche Betreuung übernimmt, dann fallen gerade in den ersten Wochen der Betreuertätigkeit wesentliche Entscheidungen und Regelungen für den Betreuten an. Bei der Erfüllung der anspruchsvollen Aufgaben steht der ehrenamtliche Betreuer nicht allein. Im Landkreis Altenkirchen findet der ehrenamtliche Betreuer bei unterschiedlichen Institutionen Beratung und Begleitung.

Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine im Landkreis Altenkirchen bietet Informationen zur rechtlichen Betreuung und schafft Fortbildungsangebote, um ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen und sie in ihrer für die Gesellschaft wertvollen und verantwortungsvollen Tätigkeit zu stärken.

Am 28. April beginnt ein dreiteiliger Grundkurs zum Thema „Rechtliche Betreuung im Ehrenamt“. Er richtet sich an Personen, die eine Betreuung übernommen haben, die diese Aufgabe bald übernehmen möchten oder an Bürger, die am Thema interessiert sind.

Der dreiteilige Grundkurs am 28. April, 5. Mai und 12. Mai behandeln das Betreuungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, freiheitsentziehende Maßnahmen und die Regelung der finanziellen Angelegenheiten. Sie finden im großen Sitzungssaal des Rathauses Gebhardshain, Rathausplatz 1, in Gebhardshain in der Zeit von 18.30 bis 21 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Am Abschlussabend wird den Teilnehmern ein Zertifikat über die Teilnahme am Kurs überreicht.



Im Anschluss an den Grundkurs findet eine weitere Informationsveranstaltung zu dem Thema „Vorsorgende Verfügungen“ am 19. Mai statt. Hier soll über die Inhalte von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen informiert werden.

Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige telefonische Anmeldung bei der Betreuungsbehörde unter Telefon: 02681/812411 (Joachim Brenner) oder 812432 (Birgit Karst-Seidel) erwünscht.


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