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Nachricht vom 20.04.2015    

Vorsicht vor Schreiben von der GES Gewerberegistrat

Gewerbetreibende und Freiberuflicher erhalten derzeit von der GES Registrat GmbH aus Berlin, die sich auch Gewerberegistrat beziehungsweise Freiberufregistrat nennt, Briefe die verunsichern. Bevor eine Unterschrift geleistet wird, sollte auch das Kleingedruckte genau gelesen werden.

Bei Schreiben der GES Gewerberegistrat ist Vorsicht geboten.

Region. Der „Registrat“ versendet behördlich anmutende Formulare, mit denen die Adressaten zur Korrektur beziehungsweise Ergänzung der darin enthaltenen Daten aufgefordert werden. Das Formular ist mit „Gewerberegistrat“ oder „Freiberufregistrat“ überschrieben und enthält als Logo zwei stilisierte Berliner Bären.

Die GES Registrat GmbH versteckt auf der rechten Seite ihrer Formulare im Fließtext eine Klausel, wonach ein jährlicher Betrag von 588 Euro zu zahlen ist. Laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gewerberegistrats, diese werden auf der Internetseite www.registrat.de veröffentlicht, wird durch die Unterschrift ein Zwei-Jahres-Vertrag abgeschlossen.

Es handelt sich dabei nicht um ein Schreiben einer Behörde. Der Gewerbetreibende soll jedoch diesen Eindruck haben. Schnell sind die persönlichen Daten ergänzt und das Formular zurückgeschickt. Hier wird auch ein Termin genannt. Dann kommt das dicke Ende: Eine Rechnung über 588 Euro für einen Werbeeintrag für ein Jahr. Abgeschlossen wurde ein Zweijahresvertrag. (woti)


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