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Nachricht vom 25.04.2015    

Überschwemmungsgebiet am Holzbach neu kartiert

Die Gefahr eines Hochwassers ist allgegenwärtig, insbesondere für alle Menschen, die direkt davon betroffen sind. Deshalb ist die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ein wichtiger Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz.

Renaturierter Abschnitt im Bereich der Ortslage Raubach beim Hochwasser Januar 2011

Raiffeisen-Region. Aktuell hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord das Überschwemmungsgebiet am Holzbach durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz neu festgesetzt. Die Karten und der Verordnungstext sind unter www.sgdnord.rlp.de oder bei den Kreisverwaltungen Altenkirchen und Neuwied sowie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Flammersfeld, Dierdorf und Puderbach einsehbar.

Bereits seit preußischer Zeit bestand am Holzbach ein kartiertes Überschwemmungsgebiet. Diese Kartierung entsprach allerdings nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten, sodass eine Neuausweisung nötig wurde. Das aktuell festgesetzte Überschwemmungsgebiet erstreckt sich beidseitig des Holzbachs von der Gemeinde Dierdorf-Brückrachdorf bis zur Mündung in die Wied bei der Gemeinde Döttesfeld auf einer Länge von rund 27 Kilometern.

Mit der Festsetzung kommt die SGD Nord der bundesgesetzlichen Forderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nach. Dieses regelt, welche Handlungen im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich verboten sind und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen durch die Obere Wasserbehörde erteilt werden können.

Ziel der Festsetzung eines jeden Überschwemmungsgebietes ist es, die Überschwemmungsflächen von neuen Schadenspotentialen freizuhalten. Bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel das Bauen im Überschwemmungsgebiet, werden daher unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. In den letzten Jahren hat die Praxis gezeigt, dass gerade im Rückhaltebereich das Bauen in der Regel möglich ist. Durch entsprechende Auflagen muss jedoch sichergestellt werden, dass im Falle eines Hochwassers von den Gebäuden keine nachteiligen Auswirkungen auf das Abflussverhalten ausgehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine hochwasserangepasste Bauweise auch gerade im Interesse des Grundstückseigentümers liegt, um Schäden an seinem Eigentum durch eine vorausschauende Bauausführung schon im Vorfeld zu verhindern. Bestehende Bebauung im Überschwemmungsgebiet genießt natürlich weiterhin Bestandsschutz. Das gleiche gilt auch für bestehende Baugebiete.

Seit mehreren Jahren werden im Bereich des Holzbachs auch anderweitige Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes durchgeführt. Bereits in den 1980-er Jahren wurden im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Naturnaher Wasserbau – Projekt Holzbach“, wie auch im Jahr 2008 mit dem Renaturierungsprojekt in der Ortslage Raubach, Maßnahmen eingeleitet, die sich im Fall eines Hochwassers positiv auf den Hochwasserabfluss auswirken. Diese sorgen zusätzlich für mehr Sicherheit bei Überschwemmungen.

Wer sich näher über die eigene Betroffenheit bei Hochwasser informieren möchte, kann dies über die Seite www.hochwassermanagement.rlp.de tun. Hier sind Gefahrenkarten eingestellt, aus denen die Wassertiefen für verschiedene Hochwasserereignisse sichtbar werden.


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