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Nachricht vom 11.05.2015    

Zugang von Flüchtlingen zu Girokonto

Der Zugang von Flüchtlingen zu einem Girokonto ist bei der Kreissparkasse Altenkirchen möglich. Die Grünen-Kreistagsfraktion hatte interveniert um vor Ort die Situation der Asylbewerber zu erleichtern. Denn die gesetzlichen Grundlagen fehlen leider noch immer auf Bundesebene.

Kreis Altenkirchen. Ein Leben ohne ein Girokonto ist heute kaum mehr denkbar. Ob für die Bezahlung der Miete, von Strom, Gas, Wasser, Telefon oder bargeldloses Bezahlen, ein Girokonto ist heute eine Selbstverständlichkeit für jeden. Für jeden? Nein, nicht für jeden! Es gibt eine Reihe von Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen kein Girokonto haben können. Das kann an der jeweiligen Schuldensituation liegen oder auch an den strengen Vorschriften des Geldwäschegesetzes und an fehlenden Ausweisdokumenten.

Für Asylbewerber bedeutet dies oftmals, dass die Kommunalverwaltung ihnen den finanziellen Lebensunterhalt bar auszahlen muss. Daraus ergeben sich unnötige Einschränkungen verbunden mit Risiken für die betroffenen Menschen und zusätzlicher Arbeitsaufwand sowie unnötige Kosten für die Verwaltung.

Da der Zugang zu einem Konto für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich ist, arbeitet das Bundesministerium der Finanzen derzeit daran, für jeden Verbraucher ein Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu schaffen. Zugleich soll das Geldwäschegesetz so geändert werden, dass auch Flüchtlinge in speziellen Situationen, die nicht über geeignete Ausweisdokumente verfügen, ein Zahlungskonto erhalten können. Das Bundesministerium hat signalisiert, dass bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung, die für 2016 erwartet wird, übergangsweise unbürokratische Verfahrensweisen der Banken durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) akzeptiert werden.



Auf Bitten der Grünen-Kreistagsfraktion an den Landrat als Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Altenkirchen hat Lieber erklärt, allen Flüchtlingen im Kreis ab sofort den Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu ermöglichen.

Fraktionsvorsitzender Gerd Dittmann: „Ziel unseres Antrags war es, alle Menschen am gesellschaftlichen Leben in den Kommunen unseres Kreises teilhaben zu lassen, gravierende Nachteile für Flüchtlinge und Asylsuchende abzuschaffen und eine pragmatische Lösung vor Ort bis zur Umsetzung der Gesetzesänderung zu finden.“

Dr. Rudolf Beyer, Sprecher der Grünen in den Verbandsgemeinden Hamm und Wissen freut sich: „Wir sind sehr froh über die bereitwillige Flexibilität der Kreissparkasse, den finanziellen Zahlungsverkehr unserer Flüchtlinge zu erleichtern. Dies ist ein wichtiges Zeichen der Akzeptanz und sehr hilfreich für eine erfolgreiche Integration.“



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